Dritter Abschnitt. Die Kosten des Verfahrens bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen und über Wahlen und Beschlüsse
§ 200 Anwendung der Kostenordnung § 201 Kostenpflicht des Antragstellers und der Rechtsanwaltskammer § 202 Gebühr für das Verfahren § 203 Entscheidung über Erinnerungen