Gericht kippt Medizingesetz

Unordnung in der Neuordnung


Auch das Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Berlin (UniMedG) vom 3. Januar 1995 ist an zentraler Stelle verfassungswidrig. Die im Gesetz vorgenommene Halbierung der Ausbildungsplätze in der Berliner Universitätsmedizin (von rund 1070 auf 600 Zulassungen jährlich ) ist aus Sicht der 12. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts eine "willkürlich festgelegte Zulassungsbegrenzung", die nicht den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen entspricht.

Obwohl im Verfahren von 43 Studierwilligen gegen die FU diese jetzt durch einstweilige Anordnung zur Aufnahme von 22 Antragstellern verpflichtet wurde, kritisiert das Gericht nicht die FU, sondern das Abgeordnetenhaus. Denn der FU war durch das Gesetz gar kein Spielraum zu einer verfassungskonformen Praxis gegeben.

Damit ist nach dem Gesetz zur Fusion des Fachbereichs Veterinärmedizin (FusG) von 1992 und dem Gesetz zur Neuordnung der Zahnmedizin (NOGZ) von 1993 ein drittes Gesetz vor Gericht gescheitert. Erneut wird dem Abgeordnetenhaus vorgehalten, es sich beim Gesetzeschmieden zu einfach gemacht zu haben. Das Bundesverfassungsgericht - und daher auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit - erwartet vom Gesetzgeber einen nachvollziehbaren Abwägungsprozeß, wenn es um die Begrenzung des durch die Verfassung geschützten Hochschulzugangs geht. Diese Abwägung hat nach Auffassung des Gerichts nicht stattgefunden, obwohlbereits im April 1995 der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im Gesetz festgeschriebenen Zielzahl von 600 Ausbildungsplätzen geäußert und auch die FU selbst gleiche Bedenken geltend gemacht hat.

Die geforderten Konsequenzen blieben jedoch aus. Daher war und ist die FU gezwungen, im Bereich der Humanmedizin mehrere Stellen abzubauen; dieser Prozeß soll sich - wenn das Gesetz nicht geändert wird - auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Folge: Einerseits soll die FU Stellen für die Ausbildung abbauen, andererseits akzeptieren die Gerichte diesen Abbau nicht und verpflichten die FU zur Aufnahme weiterer Studierender.

-ther


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