Humanmedizin

Massive verfassungsrechtliche Zweifel am Abbau von Studienplätzen


Die FU gerät in der Humanmedizin immer mehr in die Zwickmühle: Einerseits ist sie per Gesetz gezwungen, über die Reduzierung von Personal zu einem drastischen Abbau der Ausbildungskapazität von derzeit jährlich 600 auf 200 zu gelangen - insgesamt soll die Zahl der humanmedizinischen Studienplätze in Berlin nahezu halbiert werden - andererseits werden die Vorbehalte gegenüber der Verfassungskonformität dieses Gesetzes immer deutlicher. So hat bereits das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluß vom 19. April im Rahmen eines NC-Streites deutlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ¤ 9 Abs. 2, 3 UniMedG geäußert, in dem die reduzierten Zahlen für die Zulassung in der Medizin festgelegt sind.

Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Zweifel entsprechen der von diesem Gericht wie auch vom Oberverwaltungsgericht in der Vergangenheit geübten Rechtsprechung in Zulassungsangelegenheiten.

Auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses hat in einem Gutachten festgestellt, daß erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Abbaus der Ausbildungskapazität für Berlin bestehen.

In der vergleichbaren Rechtsprechung zur Neuordnung der Zahnmedizin ist inzwischen wiederholt die für dieses Fach festgesetzte Aufnahmequote als willkürliche und deshalb verfassungswidrige Reduzierung des vorhandenen Studienangebotes verworfen worden.

Dem Gesetzgeber wurde vorgehalten, keine angemessene Abwägung der Individualrechte vorgenommen zu haben. Dies führt zur Zulassung weiterer Studierwilliger.

So werden in der FU real Personal- und Finanzaus-stattung gekürzt, während aus rechtlicher Sicht die Kapazität gleich hoch bleibt. Es entsteht das sogenannte "fiktive Lehrangebot", also ein Lehrangebot, das die FU nach Auffassung der Gerichte haben müßte, wegen der erfolgten Kürzungen tatsächlich aber gar nicht hat.

In einem Schreiben an Senator Erhardt beklagen FU-Präsident Gerlach und der Dekan des Fachbereichs Medizin, Gaehtgens, daß die FU so "in eine unzumutbare Lage" gebracht werde. Der Senator dürfe dem nicht tatenlos zusehen. Erhardt wird nachdrücklich gebeten, diese - von der FU schon bei der Beratung des Gesetzes dargestellte - Problematik aufzunehmen.

FU:N


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