Symposium mit Habermas

Menschenrechte zwischen Moral und Gesetzgebung


In einer von Konsens geprägten, harmonischen Atmosphäre verlief Ende Mai ein Symposion zur "Philosophie der Menschenrechte" , zu der die FU und die HdK eingeladen hatten. Einigen Teilnehmern war soviel Übereinstimmung fast schon wieder unheimlich, weil die Gegenpositionen zwar bekannt, aber von niemandem vertreten wurden. Die "Gegner" hatten ihre Teilnahme kurzfristig abgesagt, was vor allem von den beiden Veranstaltern, Georg Lohmann (FU) und Stefan Gosepath (HdK), bedauert wurde.

Dennoch wurden die theoretischen Schwierigkeiten und praktischen Grenzen bestehender Menschenrechtskonzeptionen teilweise kontrovers diskutiert. Prominentester Teilnehmer war Jürgen Habermas (Frankfurt). Er sieht in der Implementierung rechtlicher Verfahren auf internationaler Ebene die Voraussetzung dafür, daß Menschenrechte auch individuell eingeklagt und somit konsequent durchgesetzt werden können. Dieses Verfahren gewährleiste, Menschenrechtsverletzungen wie kriminelle Handlungen zu verfolgen, anstatt sich im politischen Bereich auf moralische Debatten einzulassen. Endziel müsse die Schaffung eines Weltbürgerrechts sein.

Georg Lohmann plädierte dafür, Menschenrechte im Übergangsfeld zwischen Moral und Recht anzusiedeln. Die Notwendigkeit, soziale Menschenrechte, etwa das Recht auf Arbeit und Wohnung, als Grundrecht in die Verfassungen aufzunehmen, betonte Stefan Gosepath. Ronald Dworkin, der einen öffentlichen Abendvortrag an der FU hielt, faßte zusammen: "Wir sind Liberale mit Leidenschaft. Wir sehen Menschenrechte nicht als eine abstrakte Idee, sondern als eine Aufgabe."


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