Frage zum Urlaubssemester: Es geht um folgendes, ich beabsichtige aus Gesundheitsgründen für das  Sommersemester 2006 ein Urlaubsemester zu beantragen. Vom Immatrikulationsbüro wurde mir zuvor gesagt, dass an der FU -Berlin  WÄHREND  eines Urlaubsemesters erworbene Leistungen ; Klausuren, Prüfungen, Praktika Scheine   etc. nicht anerkannt werden. Da ich am  3.11.2005  DO , die Klausur nicht bestanden habe, müsste ich an der Klausur, die voraussichtlich im  April  2006  stattfinden teilnehmen .....
Meine Frage ist nun ; welche Konsequenzen würden sich im Falle eines Urlaubsemesters für mich entstehen ?

Antwort:
Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über Ihr Urlaubssemester in Kopie
und Sie werden dann zur ersten Klausur nach Ihrem Urlaubssemester zulassen.