DEUTSCHE GESETZEAGBG |  § 7
 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

[ § 6 < | > § 8 ]

§ 7 Umgehungsverbot

Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.