Das Internet schafft eine Menge neuer Rechtsprobleme
Jura online
Im Online-Zeitalter müssen sich Juristen mit einer Fülle neuer Rechtsprobleme vertraut machen. (Foto: Ausserhofer)Zum juristischen Grundwissen gehören die deutschen Gesetze sowie die in amtlichen Entscheidungssammlungen und in allgemeinen juristischen Zeitschriften (NJW, NJW-RR) abgedruckte höchstrichterliche Rechtspechung. Soweit für die konkrete Fallbearbeitung von Bedeutung, muß auch anderweitige Rechtsprechung sowie - bei fehlender Rechtsprechung - die einschlägige Literatur bekannt sein. Die Anwaltschaft hat ca. sechs Wochen Zeit, sich mit der veröffentlichten Rechtsprechung vertraut zu machen. Das Internet könnte diese Frist noch verkürzen, wenn z. B. nicht mehr danach entschieden wird, wann eine Entscheidung in den Printmedien abgedruckt, sondern wann sie über die elektronischen Medien, Internet sowie Datenbanken abfragbar ist.
Die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FU reagiert auf die neuen Erfordernisse, indem sie nicht nur Recherchen zu juristischen Online-Datenbanken anbietet, sondern auch kostenlos Zugänge zum Internet bereitstellt. Die Arbeiten hinsichtlich der Erfassung und Zuverfügungstellung von Katalogdaten laufen auf Hochtouren. Bald können bibliographische Angaben über den BerlinOPAC (online-public-access-catalogue) und Zeitschriftendatenbanken zugänglich gemacht werden, und in Zukunft sind auch Fagen nach der Verfügbarkeit von Medien sowie Fristverlängerung online möglich.
Aus den neuen Medien selbst ergeben sich zahlreiche neue Rechtsprobleme: der Wunsch nach größtmöglicher Freiheit als Prinzip des Internets, Electronic-Commerces sowie die Haftung für Inhalte im Internet. Dazu kommen die Auswirkungen auf das Medienrecht, das Fernmeldegesetz, den Datenschutz und das Urhebergesetz, das Jugendschutzgesetz und das Strafgesetz. Sowohl bei Nutzern als auch bei Anbietern von Netzen bzw. Inhalten im Netz, aber auch beim Gesetzgeber herrscht in vielen Fragen große Unsicherheit, weil vorhandene Regelungen oft unzureichend sind. Daß bei der originären internationalen Struktur des Internets eine Reglementierung durch nationale Gesetze allein vollkommen unzureichend ist, macht die Sache nicht leichter. Viele Fragen sind nach wie vor offen, erste Lösungen gibt es durch die Regelungen des Teledienste-Gesetzes (TDG), des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV).Thomas Stötzel , FB Rechtswissenschaft, JURIS
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