Seit Januar hat sich die Gremienstruktur an der FU verändert

Ein schlafendes Kuratorium und andere Neuigkeiten



Gewöhnlich macht der Monat Mai alles neu. An der FU ist der Mai auf den Januar vorverlegt worden. Vieles ist seit dem 1. Januar 1999 anders und ungewohnt. Zur Erinnerung: Der § 7 a des Berliner Hochschulgesetzes erlaubt den Hochschulen für eine begrenzte Zeit, Abweichungen vom geltenden Hochschulgesetz zu wagen, "um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (...) dienen", so der trockene Gesetzestext.
Die FU hat sich zum Wagemut entschlossen und nach Debatten im Akademischen Senat und im Kuratorium Erprobungsregelungen abgestimmt, die schließlich vom Konzil als Teilgrundordnung beschlossen worden sind. Nun, da diese Regelungen in Kraft sind, bedeuten sie zunächst für alle Beteiligten mehr "Denkarbeit", denn vertraute Verwaltungswege müssen verlassen, neue erst gesucht werden und noch sind nicht alle gefunden.Wer in diesen Tagen Post von der Universitätsleitung erhält, kann schon am Briefkopf die neue Zeit erkennen, heißt es doch jetzt "Das Präsidium der Freien Universität Berlin", nicht wie gewohnt "Der Präsident". Die FU wird seit einigen Tagen durch ein Kollegialorgan geleitet (§ 2 Erprobungsregelungen). Dem Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidenten / innen und der Kanzler an. Den Vizepräsidenten und dem Kanzler werden jeweils eigene Geschäftsbereiche zugeordnet, die sie innerhalb der Richtlinien des Präsidenten in eigener Verantwortung leiten. Die Amtszeit der Vizepräsidenten ist von zwei auf vier Jahre erhöht worden.
Übrigens sehen die Erprobungsregelungen auch eine ähnliche Konstruktion für die Fachbereiche vor, diese werden künftig durch ein Dekanat geleitet, das nach dem Kollegialprinzip arbeitet. Dem Dekanat gehören der Dekan, bis zu zwei Prodekane und der Verwaltungsleiter an.
Doch zurück zu den zentralen Gremien. Der Akademische Senat bleibt das zentrale akademische Gremium der FU, seine Aufgaben und Kompetenzen sind im wesentlichen gleichgeblieben; danach ist der AS für Grundsatzfragen in akademischen Angelegenheiten zuständig. Neu ist, daß zum Zwecke der Wahl des Präsidenten / der Präsidentin und der Vizepräsidenten / innen sowie für den Erlaß der Grundordnung der AS sich um 18 auf 61 Mitglieder erweitert. Dieser erweiterte AS ersetzt das Konzil.
Die Erprobungsregelungen bringen auch ein nach neuen Spielregeln zusammengesetztes Kuratorium, dem künftig zehn Mitglieder angehören werden: Der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur; fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die nicht Mitglieder der FU, einer Regierung, einer Verwaltung oder des Abgeordnetenhauses sein dürfen; vier Vertreter der FU, davon je ein Mitglied aus der Gruppe der Professoren, des wissenschaftlichen Mittelbaus, der Studierenden und der sonstigen Mitarbeiter. In diesem personell neu strukturierten Kuratorium sollen also nicht die Interessen der Landesregierung oder der jeweiligen Opposition, einzelner Verbände oder Interessengruppen, sondern die der Universität vertreten werden.
Das Kuratorium ist vorrangig zuständig für die Feststellung des Haushaltsplans, die Einrichtung und Aufhebung von Organisationseinheiten und für die Wahl des Kanzlers / der Kanzlerin.
Übrigens bleibt das alte Kuratorium gem. § 64 BerlHG in seiner bisherigen Zusammensetzung erhalten und befindet sich seit dem 1. Januar 1999 für die Dauer des Erprobungszeitraums in einem tiefen Schlaf. Bei Bedarf kann es vom Vorsitzenden geweckt werden, etwa um sich für einen vorzeitigen Abbruch des Erprobungsmodells auszusprechen.
Die Erprobungsregelungen gelten zunächst für vier Jahre und sollen durch eine ständige Arbeitsgruppe des Akademischen Senats begleitend evaluiert werden.
Beate Hammers


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