Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Heinitz verstarb am 11. Mai 1998

In memoriam Ernst Heinitz



Am 11. Mai ist Universitäts-Professor Dr. Dr. h. c. Ernst Heinitz im hohen Alter von 96 Jahren verstorben. Die Freie Universität hat eine ihrer herausragenden Persönlichkeiten, einen großen Gelehrten und engagierten akademischen Lehrer verloren.
Ernst Heinitz war von 1952 bis 1970 Ordinarius für Strafrecht, Prozeßrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität, im zweiten Hauptamt Richter am Kammergericht, zuletzt als Senatspräsident. Zweimal (1952/53 und 1960/61) wurde er zum Dekan der juristischen Fakultät gewählt. In den Jahren 1961-63 war er der Rektor der Freien Universität. In dieser Funktion hat er am 26. Juni 1963 John F. Kennedy die Würde eines Ehrenbürgers der Freien Universität verliehen.

Der Lebensweg von Ernst Heinitz ist durch die dunkelsten Jahre der deutschen Geschichte geprägt. Heinitz hat in Berlin an der Friedrich-Wihelm-Universität studiert, wurde 1926 in Hamburg promoviert, 1932 zum Vorsitzenden des Berliner Arbeitsgerichts ernannt und 1933 durch das berüchtigte "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Richteramt entfernt. Der Jurist emigrierte nach Italien. Schon 1934 folgte die Promotion zum "Dottore in Legge" an der Universität Florenz. Hier lernte er auch seine Frau kennen, mit der er vor kurzem das seltene Ereignis der diamantenen Hochzeit feiern konnte.
Als italienischer Staatsbürger kehrte Ernst Heinitz 1952 nach Berlin zurück. Bei seiner Ernennung zum Rektor der FU schrieb der "Tagesspiegel" 1961: "Professor Heinitz sieht die Dinge mehr von der Basis aus: aus der Sicht der Studentenschaft. Als Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes, als Beauftragter der FU für das studentische Gemeinschaftsleben und als Teilnehmer an der Berufsberatung für Abiturienten hat er stets starken Kontakt mit den Lernenden gehabt." Dieser Kontakt wurde nicht zuletzt bei vielen Einladungen im Hause Heinitz gepflegt und gefestigt. Mit besonderem sozialen Engagement hat Professor Heinitz auch als Strafverteidiger und in der Gefangenenfürsorge gewirkt.
Professor Heinitz wurden zahlreiche Ehrungen zuteil. 1965 wurde ihm der Rang eines "Grande Ufficiale al merito della Republica Italiana" verliehen. 1970 wurde Heinitz mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Zum 70. Geburtstag brachten ihm Kollegen und Freunde eine Festschrift dar. 1992 erhielt er für seine Verdienste um Berlin und die Freie Universität die Ernst-Reuter-Plakette. Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Tegel ernannten ihn zum "Ehrenredakteur" der Gefangenenzeitschrift "Lichtblick" - eine Auszeichnung, die Heinitz dem Vernehmen nach besonders hoch geschätzt hat.
Detlef Leenen, Dekan am FB Rechtswissenschaft

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