Einsparung der Zahnmedizin kommt das Land teuer zu stehen


Wider alle haushalts-, gesundheits- und wissenschaftspolitische Vernunft hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 28.März die Aufhebung der zahnmedizinischen Ausbildung an der Zahnklinik Süd besch lossen, obwohl der eingeforderte Alternativvorschlag der FU vorlag. Während die CDU-Fraktion aus besserer Einsicht geschlossen von der bisherigen Koalitionsvereinbarung abwich und sich für den Erhalt der Zahnmedizin einsetzte, beharrte die SPD a uf der Einstellung des Studiengangs und auf Einsparungen in Höhe von 12,8 Mio. DM.
Gerlach: "Daß es in Berlin noch einen Wissenschaftssenator gibt, ist nicht mehr zu merken, weil er nichts sagt oder zu sagen hat oder nicht einm al weiß, was er will und warum er was wollen muß." (Foto: Hanns Christian Köhler).

Die Zahnklinik, das Universitätsklinikum Benjamin Franklin und die FU haben daraufhin in einer gemeinsamen extremen Anstrengung e inen Plan zur Rettung der Zahnmedizin vorgelegt. Von 1997 bis 1999 wollten sie in drei gleich hohen Raten aus der Zahnmedizin 2,5 Mio. DM, aus dem UKBF 3,5 Mio. DM und zusätzlich aus dem nichtmedizinischen Bereich der FU 2 Mio. DM erbringen. Die Able hnung dieses Vorschlags hat jetzt zur Konsequenz, daß im Landeshaushalt statt 8 Mio. lediglich 4,8 Mio. DM bis 1999 real eingespart werden können.

Die SPD suggeriert der Öffentlichkeit allerdings weiterhin, daß mit der Verabschiedung des Haushaltsstrukturgesetzes die sofortige Schließung der Zahnklinik verbunden sei. Dieses ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Da zum Sommersemester 1996 noch Zulassungen erfolgten, ist die FU voraussichtlich noch mindestens sechs Jahre verpflichtet, die Ausbildung der Studentinnen und Studenten zu gewährleisten. Wie sie diese Aufgabe bewältigen soll, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostizieren. Noch im Jahre 2004 sind für den Personalüberhang 4,4 Mio. DM aufzubringen. Außerdem wird das Land voraussichtlich über 15 Mio. DM Hochschulbauförderungsmittel an den Bund zur&u uml;ckzahlen müssen. Diese hatte das Land Berlin für die Modernisierung der Klinik in Anspruch genommen.

Die Einstellung des Studiengangs Zahnmedizin ist wegen des damit verbundenen weiteren Abbaus der Ausbildungskapazität um die Hälfte so eindeutig verfassungswidrig wie das vom Oberverwaltungsgericht Berlin unlängst für einen entsprechen den Abbau der humanmedizinischen Ausbildungskapazität entschieden worden ist. Der Grund für die Verfassungswidrigkeit ist nach Auffassung des OVG die unabgewogene Einzelmaßnahme zur Halbierung der zahnmedizinischen Ausbildungskapazitä t angesichts des Gesamtvolumens von Haushalt und Stellen für die Humanmedizin in Berlin. Die FU wird daher unter den gegebenen rechtlichen Verhältnissen gezwungen sein, auch weiterhin Studienbewerber in der Zahnmedizin aufzunehmen. Angesichts de r Eskalation in der Zahnmedizin erwägt die FU unverzüglich direkt Klage beim Landesverfassungsgericht einzureichen.

FU:N

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