Gremien

Erstmals Fachschaftswahl


"Die Studentenschaft gliedert sich in Fachschaften. Die Fachschaften wählen einen Fachschaftsrat." So steht es in der Satzung der Studentenschaft. An der Freien Universität wird es am 14. und 15. Januar 1997 möglich, denn erst seit dem Sommer diesen Jahres gibt es eine Wahlordnung. Sie ist vom Präsidenten erlassen worden, da das Studentenparlament lange keine verabschieden wollte und dann im Januar am liebsten die Fachschaften abgeschafft hätte. Dazu ist es nicht gekommen, und nun ist der Weg frei zu den Wahlen.

Eine nicht unerhebliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch das Geld: Den Fachschaftsräten wird noch ein zu bestimmender Anteil an den Studenten-schaftsbeiträgen zustehen, die z.Z. etwa 1,4 Mio. DM pro Jahr ausmachen. Auf die Gnade des AStA werden die Fach-bereichsräte bei der Mittelbewilligung dann künfig nicht mehr angewiesen sein.

Damit besteht für die Studierenden erstmals seit Jahren die Möglichkeit, eine Vertretung zu wählen, die sich ausschließlich um dringende studentische Angelegenheiten ihres Fachbereichs kümmern kann und soll. Wahlberechtigt und wählbar sind die Studierenden im Fachbereich oder Zentralinstitut ihres Hauptfachs.

Die Fachschaftsratswahlen sollen die oft sehr hilfreiche, studienorientierte Arbeit der Fachschaftsinitiativen (z.B. Klausurausleihe) unterstützen und damit deren institutionelle Position stärken.

FU:N


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