Gremienwahlen

Die FU hat eine neue Ordnung


Der Akademische Senat hat eine neue Wahlordnung verabschiedet. Hier die wichtigsten Änderungen:

  1. Sämtliche Fristen, insbesondere Einspruchsfristen und Abgabetermine für Wahlvorschläge, enden um 12.00 Uhr des jeweiligen Tages.
  2. Die auf dem ersten Rang eines studentischen Wahlvorschlages Kandidierenden haben dem Wahlvorschlag den Student/inn/en-Ausweis in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.
  3. Jeder Wahlberechtige darf zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur höchstens einen Wahlvorschlag unterstützen.
  4. Studentische Wahlvorschläge zum Studentenparlament, Akademischen Senat, Konzil, Kuratorium und zum Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten bedürfen der Unterstützung von mindestens zwanzig Wahlberechtigten. Die Wahlvorschläge zu allen übrigen Gremien müssen in dieser Mitgliedergruppe von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden.
  5. Nicht-studentische Bewerber/innen müssen auf dem Wahlvorschlag den Vor- und Familiennamen, den Hochschulbereich und die Mitgliedergruppe angeben und sollen ferner Angaben zur Amts- oder Dienstbezeichnung, zum Geburtsjahr und zur Wohnanschrift machen.
  6. Studentische Bewerber/innen müssen auf dem Wahlvorschlag den Vor- und Familiennamen, den Fachbereich / das Zentralinstitut, die Mitgliedergruppe und bei Wahlen innerhalb eines Fachbereichs, Zentralinstituts oder einer Zentralen Einrichtung den Studiengang angeben und sollen ferner Angaben zur Semesterzahl, Matrikelnummer und Wohnanschrift machen.
  7. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge, die z.B. aufgrund von nicht eindeutiger Lesbarkeit oder aufgrund von Mehrdeutigkeit nicht zugelassen wurden, im Wege des Einspruchs nachzubessern.


Ihre Meinung:

[vorherige [Inhalt] [nächste