Zum Tode von Ulrich von Lübtow

Vergangenes für die Gegenwart nutzen


Im Alter von 95 Jahren ist am 29. April Ulrich von Lübtow, emeritierter Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, gestorben.

Nach seiner Promotion an der Universität Greifswald 1922 und dem Assessorexamen war Ulrich von Lübtow ab 1926 als Richter tätig, vor allem auf dem Gebiet des Grundstücksrechts. 1931 erhielt er einen Lehrauftrag in Greifswald, wo er sich zwei Jahre spät er auch habilitierte. Nach Privatdozentenjahren in Marburg, Freiburg i.Br., Köln und Rostock wurde er 1939 außerordentlicher Professor in Köln und 1940 ordentlicher Professor in Rostock. 1948 kam er als einer der ersten Professoren an die FU.

Sein wissenschaftliches Werk ist geprägt von der durch Friedrich Carl von Savigny begründeten historisch-dogmatischen Methode. Dabei ging es ihm nicht um eine antiquierende Faktensammlung, sondern darum, die Leistungen der Vergangenheit für die Gegenwa rt nutzbar zu machen, aber auch um die kritische şberprüfung fortgeschleppter dogmatischer Irrtümer.

Als Universitätslehrer hat er, weder für sich noch für seine Hörer bequem, Generationen von Studenten durch höchste Anforderungen beeindruckt.

Über seine Emeritierung hinaus war er bis in das 9. Lebensjahrzehnt als Forscher und Lehrer aktiv. Sein wissenschaftliches Werk ist der Nachwelt unter anderem in seinen seit 1988 erschienenen Gesammelten Schriften erhalten.

Mit Ulrich von Lübtow hat die FU einen hervorragenden Gelehrten verloren. Seine Freunde, Kollegen und Schüler erfüllt Trauer, aber auch Hochachtung und Dankbarkeit.

Prof. Dr. Thielmann


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