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5. Semester - Strafrecht   WS 05/06


Geppert - Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht   (09 064 V) - Di 14-16 Uhr, Do 10-12 Uhr - Hs. III

Der erste Teil des Titels der Veranstaltung legt die Einordnung in dieses fünfte Semester nahe, denn das Strafverfahrensrecht ist inzwischen wichtiger Bestandteil der Examensklausuren im Pflichtfach Strafrecht geworden. Teil zwei hingegen führt geradezu zwangsläufig in den Schwerpunktbereich IV "Strafrechtspflege und Kriminologie". Wir kommentieren die Veranstaltung daher an dieser Stelle und weisen auch im SB IV nochmals auf diese hin. Professor Geppert sieht das Problem ähnlich: Er empfiehlt den Besuch für Studierende ab dem fünften Fachsemester (jedenfalls nach dem Erwerb des Strafrechtsscheins). Zugleich kann man in der Abschlussklausur am Ende des Semesters eine Schwerpunktbereichsteilleistung absolvieren (Achtung: Anmeldung im Prüfungsbüro erforderlich).

Der Dozent will die Grundzüge der Materie vermitteln und auch einzelne Bereiche vertiefen. Auch diese Vertiefungen sind Bestandteil der Abschlussklausur, denn nur dadurch ist die Anerkennung als Schwerpunktbereichsteilleistung gewährleistet. Inhaltlich wird das komplette Strafverfahren angefangen vom Ermittlungsverfahren, über Zwischen- und Hauptverfahren hin zum Urteil, seinen Wirkungen und den Rechtsbehelfen behandelt.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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