DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 04/05 Home
 
Schwerpunktbereich VI: Die Internationalisierung der Rechtsordnung   WS 04 / 05   -   FU Berlin


Kunig - Völkerrecht I   (09 132 V) - Mo, Di 10-12 h - Hs. 211

Wenn Du Dich für den Schwerpunktbereich 6 entschieden hast, sollte das die Veranstaltung Deiner Wahl sein. Nach vier Jahren führt Kunig zum ersten Mal wieder in das Völkerrecht ein. Es geht um die allgemeinen Grundlagen: Die wesentlichen Akteure internationaler Politik, ihr rechtlicher Status, Rechtsquellen und Staatenverantwortlichkeit. Auch wenn sich das aufs Erste mäßig aufregend anhören mag, dahinter verbirgt sich Spannendes. Wie Verhalten sich Staaten, transnationale Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen rechtlich zueinander. Wie funktionieren die Vereinten Nationen? Wie können diese in bewaffneten Konflikten agieren? Auch der internationale Strafgerichtshof, der inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat, wird zur Sprache kommen. Kunig wird es schaffen Euch die Materie anhand aktueller Bezüge anschaulich und spannend zu vermitteln. Wollt ihr die Vereinten Nationen noch mal ganz plastisch erleben, sei Euch eine der Simulationen von Peggy Wittke ans Herz gelegt.


Vergau - Völkerrecht III   (09 133 V) - Mo 16-18 h - Hs. 1122

In dieser Vorlesung dreht sich alles um Internationale Organisationen, wobei der Schwerpunkt bei den Vereinten Nationen liegt. Strukturen und Praxis der UN-Hauptorgane in New York werden anhand der UN-Charta und anderen Fallstudien vorgeführt. Auch die aktuelle Debatte zum internationalen Terrorismus sind Gegenstand der Veranstaltung. Weiterhin werden andere Organisationen, wie z.B. die UN-Sonderorganisationen sowie die EU, die OSZE und die NATO besprochen. Dr. Vargau hat aufgrund seiner Tätigkeit als ehemaliger Botschafter sehr viel Berufserfahrung auf diesen Gebieten. Mit ihm wird diese Veranstaltung bestimmt zu einem Erlebnis.


Durner - Umweltvölkerrecht   (09 188 S) - Di 18-20 h - Hs. 211

Eine Veranstaltung, die nicht sehr oft anzutreffen ist. Leider ist die Veranstaltungszeit so ein wenig außer der Norm gelegt, aber hoffentlich tut es dieser Veranstaltung keinen Abbruch. Das Seminar beleuchtet insbesondere die Probleme des völkerrechtlichen Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen. Im allgemeinen Teil werden zunächst erstmal grundsätzliche Fragen des internationalen Umweltrechts behandelt. Im zweiten Teil werden dann einzelne sektorale Bereiche und kausale Aspekte des Umweltschutzes untersucht. Kenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil, da ein großer Teil der Literatur nur in Englisch vorzufinden ist. Der Vorbesprechungstermin findet am 12. Oktober statt. Interessenten sollten sich vorher per e-mail (wolfgang.durner@jura.uni-muenchen.de) oder telefonisch anmelden, wobei bei erscheinen dieses Infos die Themen wohl schon alle vergeben sein dürften.


Kunig/Rudolf/Lecheler/Lehmann/von Arnauld - Repetitorium zum Völker- und Europarecht   (09 173 V) - Fr 16-17:30 - Hs. 2215

Wegen des großen Erfolgs im letzten Semester und der erneuten Nachfrage der Studierenden in diesem wird es wieder ein Examinatorium im Völkerrecht geben, das sich einige Dozentinnen und Dozenten aufteilen (freiwillig und überobligatorisch). Darin wird examensrelevanter Prüfungsstoff wiederholt und es werden mündliche Prüfungen simuliert. Super!


Bartsch - Internationaler Menschenrechtsschutz II   (09 136 V) - Sa 11-14 h, alle 14 Tage - Hs. III

Nach der Vorlesung Internationaler Menschenrechtsschutz I im vorigen Semester gibt es jetzt endlich die Fortsetzung. Nachdem Ihr die Grundlagen zum Schutz der Menschenrechte kennen gelernt habt, seid Ihr jetzt sicher gespannt, wie es weiter geht. Hier also schon mal ein kleiner Vorgeschmack: Es wird die Amerikanische und die Afrikanische Konvention der OAS und der OAU/AU dargestellt. Das Hauptaugenmerk wird allerdings auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die große Reform von 1998 gelegt. Am Ende geht es um das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege. LL.M.- sowie Erasmus-Studierende haben die Chance, bei Ausarbeitung einer Hausarbeit einen Schein zu erwerben. Als Literatur ist der EMRK-Kommentar von Frowein-Peukert zu empfehlen. Der Dozent Herr Bartsch ist Abteilungsleiter im Europarat, also quasi die perfekte Besetzung für diese Veranstaltung. üft werden. Thematisch ist diese Veranstaltung daher der Rechtsvergleichung und dem IPR zuzuordnen, auch wenn Vorkenntnisse nach Angaben des Dozenten nicht erforderlich sind.


Kunig - Good Governance   (09 186 S) - Blockseminar - Siehe Aushang

Dieses Seminar wird im Februar 2005 als Blockseminar abgehalten, so dass Ihr die notwendigen Termine etc. bitte den entsprechenden aktuellen Aushängen am Fachbereich entnehmen müsst. Leider ist das Seminar schon ausgebucht. Das Seminar wird sich mit den vielfältigen Aspekten des "Regierens" im internationalen Raum beschäftigen. Auf die nationalstaatlichen Regierungen wird weniger eingegangen, viel mehr aber auf die Normsetzung und Normkontrolle der internationale Akteure, vor allem in Bezug auf den Einfluss auf nationale Regierungen. Die großen internationalen Organisationen spielen genauso eine Rolle wie die Themen Handel, Umwelt, Entwicklung und Menschenrechte. Das Ziel soll im Allgemeinen eine umfassende Fragestellung nach der Herausbildung globaler verbindlicher Normen und Standards sein. Ein Wahlfachschein wird bei Bestehen einer Hausarbeit sowie des mündlichen Vortrags, der ca. 20 - 25 Minuten dauern soll, erteilt. Eine Betreuung durch wissenschaftliche Mitarbeiter soll gewährleistet sein.


Lehmann - Public international law: Cases and basic concepts   (09 138 V) - Di 16-18 - R. 2216

Die Völkerrechts-AG findet in diesem Semester in englischer Sprache statt. Dr. Julia Lehmann, Mitarbeiterin am Lehrstuhl Kunig, wird mit Euch in perfektem Englisch insbesondere wichtige Fälle des Völkerrechts besprechen und die Fallbearbeitung üben. Vorkenntnisse im Völkerrecht sind sicher hilfreich jedoch nicht unbedingt erforderlich. Für Wahlfach- und Schwerpunktbereichsstudierende ist die Veranstaltung früher oder später ein Muss. Prädikat: unbedingt empfehlenswert!


Lecheler - Europarecht I   (09 134 V) - Do 9-12 h - Hs. II

Was ist eigentlich ein Lecheler? Schauen wir doch mal in dem guten alten DEFO-Info-Archiv nach. Erstmalige Erwähnung findet Lecheler im DEFO-Info WS 1992/1993, seine persönliche Präsenz zeigte sich sehr schnell: Erstmalige Erwähnung findet seine persönliche Dozierkunst im Info WS 1993/94, wo seine Dozierkunst in Konkurrenz mit dem Lehrbuch gesehen wird. Seine persönliche Doziererfolgsgeschichte setzt sich nahtlos im WS 1996/1997 fort, wo sein Vortragsstil als unvorbereitet und konzeptionslos bezeichnet wird und ihm vorgeworfen wird, als Neuberliner aus Bayern die Verweisung des Berliner VwVfG überzeugt als dynamisch bezeichnet zu haben. Machen wir einen kleinen Sprung in das Jahr 2004. Heute ist Professor Lecheler ein Berliner mit bayerischem Akzent geworden, der schon seit 12 Jahren die Vorlesung Europarecht I absolviert. Die Erfolgsgeschichte seines Vortragsstils ist legendär und findet mittlerweile den einen oder anderen Nachahmer. Jeder möchte sein so wie er. Ein faszinierender, witziger, aufregender Dozent, dem die Studentinnen reihenweise zu Füßen liegen und der regelmäßig als Ehrengast internationaler Didaktik-Kongresse gastiert. Für die geplante Veranstaltung "Deutschland sucht den Superdozenten" ist er mit Interesse gecastet worden. Und wenn er Euch jetzt in die Grundlagen des Gemeinschaftsrechts einführt und die Grundlagen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft, dann werdet Ihr gebannt an seinen Lippen hängen. Denn schließlich ist der Mensch ja entwicklungsfähig und kann sich nach eigenem Belieben verändern und verbessern und insbesondere der dozierende, habilitierte Mensch investiert viel in seine didaktischen Fähigkeiten, welche ihm wichtig sind und auch bereits in seiner Ausbildung eine ausschlaggebende Rolle spielen. Schön wäre es jedenfalls, daran zu glauben. (Achtung, der vorangegangene Text kann die eine oder andere Wahrheit enthalten. Für eventuelle Schäden übernimmt die Redaktion keine Haftung).


Germelmann - AG Europarecht I   (09 139 AG) - Di 18-20 h - Hs. 1122

In dieser AG wird der Stoff der Vorlesung Europarecht I aus Sicht der Fallbearbeitung beleuchtet. Sowohl klassische Fallkonstellationen der EuGH-Rechtsprechung, als auch neue Entwicklungen werden besprochen. Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Vorlesungswoche. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Geht also einfach hin, wenn Ihr für das Klausuren- und Hausarbeiten-Schreiben trainieren wollt oder in einer kleineren Gruppe mal eine Frage, die in der Vorlesung aufgetaucht ist, diskutieren wollt. Der Dozent ist ein weiteres Mitglied der Germelmann-Familie.


Lecheler - Übung im Europarecht   (09 135 Ü) - Di 14-16 h - R. 2215

In dieser Veranstaltung haben die Studenten des Schwerpunktbereichs 5 bzw. der Wahlfachgruppe 11 die Möglichkeit, ihren Schein zu erschlagen, möglichst unter Verwendung einer Keule, wofür es extra Punkte gibt. Bei der Vergabe der Noten für die zwei Klausuren, die für die Scheinvergabe zu bestehen sind, gilt grundsätzlich das Recht des Stärkeren. Es sind dabei nach den Regeln des Vollkontakt-Karate Boxkämpfe auszutragen. Wer 18 Punkte erzielen will, muss mit Professor Lecheler persönlich kämpfen. Hierbei gilt jedoch eine Warnung: der Mann ist bewaffnet und gefährlich. Sein bärenhaftes Äußeres ist Programm. Als Waffen dürfen neben der Keule noch Kenntnisse im Europarecht dienen, wobei der Schwerpunkt im materiellen Europarecht und im Gemeinschaftsprozessrecht liegen sollte.


Lecheler - Seminar im Europarecht   (09 187 S) - Mi 18-20 h - R. 4405

Die einzige Information, die uns bezüglich dieses Seminars ereilte ist: Es ist vollständig ausgebucht. Ein gewisser Stolz klingt da durch, den man auch durchaus nachvollziehen kann. Man könnte auch noch ergänzen, dass Lecheler in seinen Seminaren sehr viel interessanter sein soll. Doch irgendwie ist das ja alles für die Katz. aber es gibt ja ein nächstes Semester. Für alle die jetzt denken: "Mensch, den Lecheler hätte ich ja gerne mal in einem Seminar erlebt und einen Schein brauche ich so nebenbei auch noch", denen kann nur empfohlen werden, nächstes Semester früher nach Seminaren zu schauen. Wahrscheinlich wird es auch dieses wieder geben.


Maaßen - Projektgruppe Europarecht: Europäische Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit   (09 125 PG) - Mo 17.15-19.00 h - Siehe Aushang

Die Projektgruppe befasst sich ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben (insbesondere Art. 29 ff. EU-Vertrag, SDÜ) u.a. mit den Aufgaben von Europol, Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen sowie der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel und allgemeiner grenzüberschreitender Kriminalität. Nach einer Einführung durch den Dozenten werden einzelne Themen anhand von Referaten (Dauer ca. 30 min) der Teilnehmer schwerpunktmäßig behandelt. Einen benoteten Teilnahmeschein erhält, wer ein mindestens mit ausreichend zu bewertendes Referat vorlegt und regelmäßig an der Veranstaltung teilnimmt. Die Vergabe der Themen erfolgt in der ersten Stunde am 18.10.2004, in der auch die Gliederung der Veranstaltung sowie Literaturempfehlungen ausgegeben werden. Einen ersten Einstieg in die Thematik kann man über die Homepage von E-Kommission, Europol, Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz erhalten. Mit Dr. Maaßen betreut ein äußerst fähiger Dozent diese Projektgruppe, als Ministerialrat des BMI kommt aus der Praxis, kann so all seine Erfahrung einbringen und tut dies in einer (aus Studierendensicht) durchaus ansprechenden Art und Weise. Bereich der Staatsanwaltschaft allerdings - mit Verlaub - selten sind) dürften ein 20 bis 30-minütiges Referat nach einem vorab ausgehängten Themenkatalog zu halten und als Begleitliteratur Lehrbuch und PdW von Roxin zu empfehlen sein. Das erinnert an "bekannt und bewährt" aus dem Gewerberecht...es gibt natürlich auch Lehrwerke, die etwas weniger muffig daherkommen. Vom Dozenten darf man aber in jedem Fall eine ebenso lehrreiche wie unterhaltsame Veranstaltung erwarten.


Grothe - Internationales Privatrecht I   (09 131 V) - Fr 10-12 h - R. 211

Wie die römische I schon verrät, handelt es sich um eine Veranstaltung für die Neuankömmlinge in der Wahlfachgruppe respektive dem Schwerpunktbereich. Demzufolge werden zunächst die Grundbegriffe des Internationalen Privatrechts wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung, ordre public usw. behandelt. Zu den Grundlagen gehört des Weiteren der Allgemeine Teil des IPR. Da das materielle Recht ohne Durchsetzung immer nur die halbe Miete bedeutet, wird sich die Vorlesung auch dem Internationalen Zivilprozessrecht widmen. Um die Praxis nicht zu weit zu verlassen, wird der Dozent anhand aktueller und klassischer Fälle in die Fallbearbeitung im Internationalen Privatrecht einführen. Die entscheidenden Gesetze findet Ihr im Jayme/Hausmann. eiden sich diese vom deutschen Eherecht? Gibt es Privatscheidungen? In vielen Fällen muss hier die Vereinbarkeit der islam-rechtlichen Regelungen mit dem deutschen ordre public geprüft werden. Thematisch ist diese Veranstaltung daher der Rechtsvergleichung und dem IPR zuzuordnen, auch wenn Vorkenntnisse nach Angaben des Dozenten nicht erforderlich sind.


Grothe - Rechtsvergleichung I   (09 130 V) - Do 16-18 h - R. 211

Andere Länder, andere Sitten, das gilt natürlich erst recht fürs Recht. Schwerpunkt der Vorlesung Rechtsvergleichung I, die im nächsten Semester wohl durch II ergänzt werden wird, soll das Deliktsrecht sein, hier zuförderst das der Europäischen Rechtsordnungen, insbesondere das englische und französische Recht. Während sich das Internationale Privatrecht mit der Lösung konkreter Fälle beschäftigt, kümmert sich die Rechtsvergleichung vor allem um die Dogmatik der Rechtsordnungen. Wenn dabei die typischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht behandelt werden, setzt dies zunächst eine gute Kenntnis der eigenen Rechtsordnung voraus, wobei Vergleiche stets den Blick auf die eigene Rechtsordnung schärfen.
Scholz - Kollisionsrechtliche Probleme bei Sachverhalten mit islam-rechtlichen Bezügen   (09 137 PG) - Di 18-20 h - R. 2215

Die Liste der Referate umfasst die wesentlichen Probleme, die im Rahmen von islamischem Ehe- und Familienrecht in Bezug auf den deutschen Rechtskreis auftreten können. Nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Ausländerrecht spielt z.B. die Wirksamkeit einer sog. Islam-Ehe eine große Rolle, da an die Wirksamkeit einer Ehe eine Vielzahl von Rechtsfolgen und Ehewirkungen geknüpft sind. Steht z.B. eine solche Ehe einer standesamtlichen Trauung nach deutschem Recht entgegen? Zieht sie einen Aufenthaltstitel für den ausländischen Ehegatten nach sich? Muss diese Ehe geschieden werden oder kann sie einfach aufgelöst werden? Was sind überhaupt islam-rechtliche Scheidungsgründe und unterscheiden sich diese vom deutschen Eherecht? Gibt es Privatscheidungen? In vielen Fällen muss hier die Vereinbarkeit der islam-rechtlichen Regelungen mit dem deutschen ordre public geprüft werden. Thematisch ist diese Veranstaltung daher der Rechtsvergleichung und dem IPR zuzuordnen, auch wenn Vorkenntnisse nach Angaben des Dozenten nicht erforderlich sind.


Grothe - Repetitorium IPR und IZVR   (09 175 Rp) - Fr 14-16 h - Hs. 1122

Ihr steht kurz vor dem Examen? Na dann erstmal herzliches Beileid. Man lernt und lernt, die Klausuren rücken immer näher und man hat trotzdem den Eindruck, so gut wie nichts zu können. Wenn sich dieses Nichts bei Euch auf das internationale Privatrecht und das internationale Zivilverfahrensrecht bezieht, ist diese Veranstaltung genau richtig. Prof. Grothe übt mit Euch die Technik der Fallbearbeitung und bespricht neuere Entwicklungen der Rechtsgebiete, also alles, was man vor dem Examen braucht. Damit dürfte Euch das Wahlfach-Examen keine größeren Schwierigkeiten mehr bereiten.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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