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4. Semester - Öffentliches Recht   WS 03 / 04


Kunig - Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts   (09 065 V) - Mo, Di 16-18 h - HFB-C

Der Inhalt dieser Veranstaltung mit dem umständlichen Namen lässt sich auch kurz mit "Besonderes Verwaltungsrecht" umschreiben. Und sie wird von keinem geringeren als dem Dekan höchstpersönlich gehalten. Es wird der Stoff der ersten drei Semester vor allem anhand des Polizei- und Ordnungsrechts und des Baurechts vertieft. Ihr werdet z.B. erfahren, was der Unterschied zwischen öffentlicher Sicherheit und öffentlicher Ordnung ist und wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Vorlesung dient auch dazu, Euch auf die Übung im nächsten Semester vorzubereiten, daher ist sie fallorientiert angelegt. Wenn Ihr Fragen habt, solltet Ihr nicht davor zurückscheuen, diese in der Veranstaltung zu stellen, denn Prof. Kunig ist dafür bekannt, dass er bei Fragen auf die Studierenden eingeht. Als Literatur wird das Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht von Schmidt-Aßmann empfohlen.


Homeister - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 066 AG) - Mi 14-16 h - R. 2213

Wenn Ihr schon hundertprozentig fit im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht seid, braucht Ihr diese Veranstaltung natürlich nicht zu besuchen. Aber wer kann schon wirklich von sich behaupten, hundertprozentig fit zu sein? Für die also, die noch nicht genug vom Verwaltungsrecht haben, sind diese AGs eine sehr gute Vorbereitung auf die Übung, da gemeinsam verwaltungsrechtliche Fälle gelöst werden. Weil diese Veranstaltungen ziemlich beliebt sind, und um die Teilnehmerzahl auf etwa 35 Studierende zu begrenzen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Dafür bekommt Ihr am Ende bei regelmäßiger Anwesenheit auch einen "Lustschein".


Homeister - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 067 AG) - Mi 18-20 h - R. 2213


Meltzian - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 068 AG) - Mi 18-20 h - R. 2215


Mahlmann - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 069 AG) - Do 14-16 h - R. 2213


Rudolf - Staatshaftungsrecht   (09 064 V) - Do 10-12 h - HFB-A

Ihr habt endlich die drei Grundkurse im öffentlichen Recht hinter Euch, und fragt Euch bestimmt, wie Ihr nun das Wissen des Verwaltungsrechts für die Menschheit GEWINNBRINGEND anwenden könnt. Man will ja auch manchmal ein bisschen Geld von Vater Staat sehen, wenn er nicht ganz so handelt wie er handeln soll. Aber da der Staat ganz empfindlich reagiert, wenn man von ihm was haben will (ganz im Gegenteil, wenn er auf der Empfängerseite steht), hat er sich dieser Thematik behutsam nicht gestellt und bis jetzt kaum bis gar keine zentrale und einheitliche gesetzliche Regelung hervorgebracht. Dieses führt konsequenterweise zu einer starken richterrechtlichen Prägung, was wiederum für den Studierenden eine Systematisierung und Erlernung des Stoffes nicht leicht macht. Der Dozent probiert deswegen, Euch eine Struktur in die Hand zu geben, insbesondere auch für die Falllösungen. Diese sind zwar schwer an dem Verwaltungsrecht AT angelehnt, aber die Feinheiten muss man einfach kennen - und staatshaftungsrechtliche Ansprüche sind beliebte Prüfungsfragen in den Übungen sowie im Examen. Der Stoff wird durch Beispiele illustriert und anhand von praktischen Fällen eingeübt.


Schmitt Glaeser - Verwaltungsprozeßrecht   (09 071 V) - 30.01. und 02.-04.02. - Hs. III

Leider habt Ihr in diesem Semester nicht soviel Glück. Diese Veranstaltung kann nur im Block ab 30. Januar gelesen werden. Die Termine sind Freitag (10-12 und 14-16 Uhr), Montag (12-16 Uhr), Dienstag (12-14 Uhr) und Mittwoch (10-14 Uhr). Zwar sind die Zeiten so geregelt, das sie mit anderen Veranstaltungen in Eurem Semester nicht kollidieren, allerdings besucht man zum einen auch andere Veranstaltungen und zum anderen kann es sein, dass man ja noch ein oder zwei Klausuren oder ähnliches schreiben muss. Nichtsdesto trotz ist das Verwaltungsprozeßrecht eine elementar wichtige Veranstaltung, die zu besuchen ist. In dieser Veranstaltung wird das Verfahrensrecht für die Streitigkeiten, die von Gerichten des Verwaltungsrechtsweges entschieden werden (mit besonderem Schwerpunkt auf das Widerspruchsverfahren), grundlegend beleuchtet. Zusätzlich werden die einzelnen Klagearten und die zugehörigen Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes behandelt. Manche meinen, dass es reiche, wenn man das Verwaltungsprozessrecht, so wie das Verfassungsprozessrecht, in einem Lehrbuch nachlese. Die grobe Struktur mag man dadurch erlernen, aber die wichtigen, manchmal fallentscheidenden Feinheiten verpasst man.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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