DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 01/02 Home
 
3. Semester - Öffentliches Recht   WS 01 / 02


Krebs - Grundkurs Öffentliches Recht III   (09 024 V)   - Mo 10-12 h - HFB-C, Di 16-18 h - Hs. I

Das war meine Lieblingsvorlesung im dritten Semester. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr hier wirklich etwas lernen für Euer Juristendasein. Denn die Materie - das allgemeinen Verwaltungsrecht - eignet sich offensichtlich, um juristisches Denken zu schulen. Über die Unterhaltsamkeit (den Vortragsstil) von Krebs gibt es geteilte Meinungen. Während ihn die einen zum Einschlafen finden, schätzen andere, dass er eine Vorlesung klar strukturieren und einen Gedanken auch tatsächlich mal vom Anfang bis zum Ende führen kann. Bei regelmäßigen Fallbesprechungen habt Ihr Gelegenheit zu testen, ob Ihr das eben gehörte und verstanden geglaubte auch in eigene Worte packen könnt - das sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel. Dabei solltet Ihr Euch nicht daran stören, dass Krebs seine Falllösungen anderes aufbaut als andere. Das schult. Und die Standardsoße könnt Ihr immer noch lernen - auch wenn Ihr dann etwas desillusioniert feststellen werdet, wie schlecht sie ist. Trotzdem müsst Ihr nicht gleich alles glauben, was Euch Krebs erzählt, erstmal anfechten. Hier zählen Argumente.
Randelzhofer - Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger   (09 025 Ü)   - Mo 16-18 h - HFB-C

Sie existiert also noch, die gute alte Übung. Eine Klausur und eine Hausarbeit. Diejenigen von Euch, die entweder keine Abschlußklausuren schreiben oder welche mit der Übung ersetzen wollen, wird Professor Randelzhofer durch die Untiefen der Übung lotsen. Erstaunlich, daß es doch noch Übungen gibt, die von einem Professor geleitet werden. Beweist mal wieder, daß ein Mann, der ohne Computer in Rente gehen will, auch sonst gegen den Strom schwimmt. Also dann fröhliches Abtauchen im Lernwahn.
Randelzhofer - Verfassungsprozeßrecht   (09 019 V)   - Mi 16-18 h - Hs. 1122

A. Der Herr Professor wird Euch das Verfassungsprozessrecht näher bringen. Dieses besteht aus:
  I. Streitverfahren (Formelle und Materielle Vorraussetzungen)
    1. Organstreitverfahren
    2. Bund-Länder Streit
    3. Abstrakte und Konkrete Normenkontrolle
    4. Verfassungsbeschwerde
    5. Sonstige Verfahren
     a. Bundespräsidentenanklage
     b. Sonstiges
  II. Organisation und Aufbau des Bundesverfassungsgerichts
  III. Erfahrungen vom Berliner Verfassungsgerichtshof
  IV. Sonstiges
B. Nacharbeitungshinweise werden zuhauf geliefert
C. Eine faire Klausur erwartet Euch

So ähnlich könnte eine Vorlesungsstunde von dem Herrn Randelzhofer aussehen. Wenn ein Thema länger als eine Vorlesungsperiode dauert, verheddert er sich mal öfters in der Gliederung. Zum Glück gibt es ja aufmerksame Studenten die ihn dann dezent förmlich darauf hinweisen. Der aufmerksame Student empfängt dann eine öffentliche Anerkennung und es wird eine förmliche Entschuldigung an die anwesenden Studenten ausgesprochen. Der aktuellen Lehrvermittlungsordnung entspricht die Vorlesung durch ihre Interaktivität auch. Fälle werden präsentiert sowie Fragen, auch aus anderen Gebieten, gerne gestellt. Eine Vorlesung die nicht verpasst werden sollte, auch wenn sie keine Pflichtveranstaltung ist.





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