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3. Semester - Öffentliches Recht   SS 05


Pestalozza - Grundkurs Öffentliches Recht III   (09 033 V) - Mo 16:30-18 Uhr, HFB-C - Fr 10-11:30 Uhr, HFB-D

Abschlussklausur: 26.07.2005 Prof. Pestalozza ist vom Verfassungsrecht begeistert. Seine Vorliebe dafür, vor allem auch für die Details, merkt man ihm auch sichtlich an, wenn er vom "Service" des BVerfG erzählt, das in seinen Entscheidungsbändern auf jeder Seite die Fundstelle noch einmal abdruckt, oder (mehr oder weniger ironisch) die Beschäftigung mit Verfassungsrecht "in der Nacht" als Normalität auszeichnet.

Pestalozza ist aber nicht unkritisch. Oftmals hinterfragt er Grundlagen wie die berufsregelnde Tendenz oder auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch in Zeitschriften wie der NJW findet man des öfteren Beiträge von ihm. Insgesamt macht Pestalozza einen sehr sympathischen Eindruck. Er hat eine äußerst ruhige und auch angenehme Erzählweise und verfügt über eine hervorragende Erzähl- und Ausdrucksweise.

Prof. Pestalozza fällt jedoch eines schwierig: Den (vorbereiteten) roten Faden seiner Vorlesung einzuhalten. Die überwiegende Zahl der studierenden schlägt ihm nicht die Kompetenz, die Dogmatik oder die Ausdrucksweise ab, sondern bemängelt, dass seine Veranstaltung so gut wie gar nicht klausurvorbereitend ist. Zu oft werden außerthematische Punkte zu weit und detailliert besprochen. Dies führte dazu, dass die Vorlesung im vergangen Semester im Grundkurs II gegen Ende des Semesters immer leerer wurde. Kaum einer glaubte noch, dass die Vorlesung für das Bestehen der Klausur von Bedeutung sei.

"Zahltag" für viele war dann die Klausur, in der, für das zweite Semester völlig atypisch, keine einzige Falllösung gefragt war, sondern erstsemestertypisch 10 Frageblöcke gestellt wurden.

Das die Klausur zu schwer war, kann Pestalozza, der sie selber zusammenbastelte, jedoch nicht vorgeworfen werden. Aber er hat damit bewiesen, dass auch eine leichte Klausur schwierig sein kann, nämlich dann, wenn man sich nicht darauf vorbereitet hat, bzw. mit etwas völlig anderem rechnete.


von Arnauld - Verfassungsprozeßrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit)   (09 034 V) - Do 12-14 Uhr - Hs. III

Anknüpfend an die Grundkurse I und II ist die Vorlesung der gerichtlichen Durchsetzung des Grundgesetzes gewidmet; im Mittelpunkt werden der Aufbau des BVerfG sowie die wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen, ferner die Einordnung des Gerichts in das Gewaltengefüge des Grundgesetzes, in den föderalen (Landesverfassungsgerichtsbarkeit) und transnationalen (EuGH, EGMR) Kontext. Daneben soll die Vorlesung einer ersten Einführung in das Prozessrecht am Beispiel des Verfassungsprozesses dienen (ZPO, StPO und VwGO kommen im Studienplan ja erst später...). Literaturhinweise am Anfang der Veranstaltung.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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