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Bericht aus dem Fachbereichsrat Rechtswissenschaft (April 2002)

Der Fachbereich läuft scheinbar unaufhaltsam auf den finanziellen Kollaps zu, der insbesondere die große Fachbereichsbibliothek und somit alle treffen würde.


Haushalt 2002

Auf der bislang letzten Sitzung des Fachbereichsrats am 6. März wurde der Haushaltsplan für 2002 beraten. Das Dekanat hatte einen Haushaltsplan entworfen, gab ihn aber erst zwei Tage vor der Sitzung - nach massivem Protest unsererseits - an die Mitglieder des Fachbereichsrates weiter. War dies schon überaus unerfreulich, so war es der Inhalt des Haushaltsplans erst recht. Gibt es im Laufe der nächsten Monate keine zusätzlichen Geldflüsse an die Bibliotheken, so wird die allgemeine rechtswissenschaftliche Bibliothek nicht mehr in der Lage sein, die studiennotwendige Literaturversorgung auch nur ansatzweise zu gewährleisten.

Aber der Reihe nach: Dem Fachbereich stehen - theoretisch - in 2002 finanzielle Mittel sogar leicht oberhalb des Vorjahresniveaus zur Verfügung:

|Jahr 2002 |Jahr 2001 ||Einnahmen:||||Globalsumme|1.820 TDM|1.804 TDM||- Leistungseinbehalt (a)|- 267 TDM|- 178 TDM||- Frauenförderung|- 18 TDM|- 17 TDM||es bleiben übrig|1.535 TDM|1.609 TDM||||||Restmittel aus dem Vorjahr (b)|     |809 TDM||Korrekturmittel aus dem Vorjahr (c)|     |277 TDM||||||wirklich verfügbare Mittel|1.535 TDM|2.695 TDM||||||Ausgaben:||||- Forderungen aus 2000|34 TDM|     ||- Fachbereichsverwaltung|154 TDM|391 TDM||- Professuren|375 TDM|670 TDM||- sonstige (u.a. Tutorienprogramm)|329 TDM|321 TDM||- Bibliotheken (d)|643 TDM|1.313 TDM||

De facto verliert insbesondere die Bibliothek - mit 670.000 DM sogar mehr als die Hälfte des Vorjahresetats. Aber wie konnte es dazu kommen?

Es gibt ein System der leistungsabhängigen Mittelverteilung (siehe (a)) innerhalb der Universität zwischen den Fachbereichen. Für die Bewertung gibt es Kriterien wie Drittmitteleinwerbung, Veröffentlichungen, Studiendauer u.a.. Insbesondere bei den ersten beiden Kriterien schneidet unser Fachbereich (naturgemäß) sehr schlecht ab. Wurden in 2001 noch lediglich 10 % der Mittel leistungsbezogen vergeben, so werden es in 2002 bereits 15 % sein. Der Fachbereich schneidet derart schlecht ab, daß er für 2001 zusätzlich zu den bereits einbehaltenen 178.000 DM sogar noch weitere 14.500 DM abgeben mußte. Für 2002 ist keine Besserung in Sicht.

Aus dem Jahr 2000 waren am Jahresbeginn 2001 noch 809.000 DM übrig (siehe (b)). Der Fachbereich scheint in 2002 aus 2001 leider nur noch über geringe Restbestände zu verfügen.

Bislang konnte der Fachbereich Jahr für Jahr auf nicht ausgeschöpfte Korrekturmittel des Vorjahres frei verfügbar zurückgreifen (siehe c)). Diese Mittel werden von der Universität Jahr für Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt und dienen der Bezahlung der Hausarbeits- und Klausurenkorrekturen. In 2002 verweigert die Universität erstmals die Umleitung der "übrig" gebliebenen 290.655 DM in die allgemeine Bibliothek.

In den nur noch 643.000 DM für die Bibliotheken (siehe (d)) verbergen sich jährlich gesondert zugewiesene und für die Bibliothek für Internationales Recht zweckgebundene 295.000 DM. Eine Umwidmung dieser fast 50 % des verbleibenden Bibliotheksetats umfassenden Summe an die allgemeine Bibliothek ist folglich nicht möglich. Zu allem Übel gesellt sich auch noch die Tatsache hinzu, daß höchstwahrscheinlich ab 2003 auch diese zweckgebundenen Mittel nicht mehr fließen werden.

Angesichts dieser Zahlen und Zusammenhänge ist die Finanzlage des Landes Berlin geradezu idyllisch. Die Bibliothek wird bereits in diesem Jahr wackeln wie ein Boxer vor dem Niedergang und im nächsten Jahr schon in der Ringecke zusammenbrechen.

Was haben wir dagegen getan? Zuallererst haben wir diesen Haushaltsentwurf des Dekanats in zwei Tagen analysiert und gezielte Fragen gestellt. Zweitens haben wir einen Antrag eingebracht, der die Universitätsleitung bewegen soll, die Restkorrekturmittel aus 2001 (siehe (c)) doch der Fachbereichsbibliothek zu "überlassen". Auch sollen alle aus 2001 doch noch auftauchenden und nicht zweckgebundenen Mittel der Bibliothek zufließen. Außerdem: Die Bibliotheken müssen (universitätsweit) von der leistungsbezogenen Mittelvergabe ausgenommen und fest ausfinanziert werden. Was kann eine Bibliothek für die Leistung der Fachbereichsangehörigen - oder soll die Bibliothek gute Leistung durch den möglichst geringen Ankauf neuer Bücher beweisen? Die Professoren im Fachbereichsrat sahen sich lediglich in der Lage, einen Antrag mitzubeschließen, der die (durchaus vorhandenen) Aktivitäten des Dekanats zur Änderung der Situation begrüßt.

Wenn sich an der systematischen und offensichtlich dauerhaften Unterfinanzierung des Fachbereichs und seiner Bibliotheken etwas ändern soll, wird nicht nur die Universität ihre Mittelverteilungskriterien ändern müssen, sondern werden auch die Professoren (in- und außerhalb des Dekanats) auf alle Gruppen rechtzeitig vorher zugehen müssen. Es kann nicht sein, daß wir erst zwei Tage vor solch einer gravierenden (Haushalts-)Entscheidung die Fakten erfahren (nachdem wir selbst massiven Druck gemacht haben), die derartige Beschlüsse bislang vorbereitende Haushaltskommission vor einem Jahr (gegen unseren Willen) aufgelöst wurde und wir uns noch zu allem Überfluß vom alten und neuen Dekanat sagen lassen müssen, es liefe in bezug auf die Haushaltsberatungen doch alles prima. Wir sind daher sehr gespannt, ob sich der neue Dekan, Prof. Dr. Kunig, im nächsten Jahr bzw. vor der Verabschiedung eines Nachtragshaushalts noch an sein ihm abgerungenes Wort erinnern kann: "Sie werden rechtzeitig vorher zu einem Gespräch mit dem Dekanat eingeladen!"


Die Spartricks der Professoren - aus 2 mach 1

Das Thema Haushalt sollte ein Ende haben. Doch halt - die Professoren haben mit Beginn der Sommersemesters noch ein nettes Schmankerl ins Angebot aufgenommen:

Gemäß § 5 Abs. 4 der neuen Studienordnung sind "Übungen ... Lehrveranstaltungen, in denen vor allem durch Besprechung und schriftliche Bearbeitung von Fällen die Rechtsanwendung geübt wird. In den Übungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht werden jeweils mindestens zwei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten." Diese Regelung ist klar - völlig klar. Prof. Dr. Dr. Säcker schreibt aber zu seiner jüngsten Ferienhausarbeit: "Die zweite Hausarbeit stellt zugleich die erste Hausarbeit in der Übung im Bürgerlichen Recht im WS 2002/03 dar." Wie? Aber lesen wir weiter bei Prof. Dr. Montenbruck: "Als zweite Hausarbeit wird die vorgezogene Ferienhausarbeit des Wintersemester 2002/2003 gewertet.". Nur Prof. Dr. Sodan wird in seiner Übung im Öffentlichen Recht eine zweite Hausarbeit im Semester anbieten.

Für uns ist die Situation sonnenklar. Waren den Professoren schon die von ihnen letztmals anzubietenden Kleinen Übungen im Winter- und Sommersemester zuviel, so wollen sie jetzt sogar an den Hausarbeiten der Großen Übungen sparen. Nur auf den allerersten Blick scheint sich - bedingt durch das Anbieten der zweiten Hausarbeit durch den Dozenten bereits der folgenden Großen Übung - nichts zu ändern. Aber: Wer die erste Hausarbeit nicht mitgeschrieben oder sogar nicht bestanden hat, geht in die zweite Hausarbeit. "Versiebt" man aber (auch) diese, so ist zugleich auch die erste Hausarbeit der Übung des nächsten Semesters "in den Sand gesetzt". Bislang bedeutete das doppelte Scheitern an der Hausarbeit in der Übung, daß man im nächsten Semester wiederum zwei Hausarbeiten schreiben konnte. Nun aber gäbe es real nur noch eine. Wieder einmal hat das Professorium (quasi eine Vollversammlung der Professoren am Fachbereich) zum Ende eines Semesters geglaubt, es werde schon keiner merken. Ohne uns! Wir werden uns diesen eklatanten Bruch der neuen Studienordnung - in Eurem Interesse - nicht gefallen lassen!

Zwei Anmerkungen zum Schluß: Durch den "Entfall" der zweiten echten Hausarbeit "erspart" sich der Fachbereich Korrekturmittel. Genau - das waren die von der Universität zentral bereitgestellten Gelder, die der Fachbereich bislang schon nicht ausschöpfen konnte. Fast 300.000 DM jährlich blieben bislang übrig - in Zukunft 400.000? Eigentlich müßte der Fachbereich um der sinnvollen Mittelverwendung willen viel mehr Hausarbeiten und Klausuren anbieten und korrigieren. Warum der Fachbereich dann aber zugleich die seit 1992 bestehende Regelung aufhob, wonach man an der jeweils zweiten Hausarbeit nur teilnehmen könne, wenn diese zum Bestehen der Übung zwingend erforderlich sei, begreife wer will. Ein finanziell notwendiges Kompensationsgeschäft?


Klausurenkursregelung AN der HU

Ein weiterer Aufreger des Semesters war aus studentischer Sicht die neue Klausurenkursregelung der HU. Diese sah nämlich vor, daß Klausuren nur noch korrigiert werden, wenn man auch an der entsprechenden Klausurbesprechung teilnimmt. Auch wenn die Teilnahme an der Besprechung sicherlich eine sinnvolle Sache ist, stellt sie doch gerade für die FU-Studenten eine erhebliche Zeitbelastung durch eine zusätzliche Fahrt zur HU dar. Und das in der ohnehin stressigen Zeit der Examensvorbereitung. Zudem war unklar, welche Regelung für Studierende mit Kind oder im Krankheitsfall gelten sollte. Diese neue Regelung der HU konnte nicht im Sinne des Kooperationsvertrages sein, sondern schreckte die Studenten ab. (Sollte sie dies vielleicht auch?) Es ist gerade angesichts solcher Hürden nicht wirklich verwunderlich, daß viele Studenten die Flucht zum Repetitor antreten. Leider trafen die studentischen Probleme bei unserem Dekanat und in unserem Fachbereichsrat auf wenig Interesse und überhaupt ... sei man für die Angelegenheiten der HU nicht zuständig. Wir hatten einen entsprechenden Antrag im Fachbereichsrat gestellt, Euch in einem DEFO-INFO-UPDATE informiert und Gespräche mit der Studiendekanin der HU geführt. Glücklicherweise löste sich das Problem plötzlich von selbst, da die HU die Regelung für nicht praktikabel befand und die Teilnahmepflicht an den Besprechungen zum Sommersemester 2002 wieder aufhob.


Studienordnung "Teilgebiete des Rechts"

Nach dem Inkrafttreten der neuen Hauptfachstudienordnung (kompletter Abdruck im letzten DEFO-INFO) ist nun auch die Studienordnung für Nebenfachstudierende einstimmig beschlossen worden. Eine wichtige Neuerung ist, daß im Grundstudium die Teilnahme an der propädeutischen Hausarbeit lediglich fakultativ ist. Dies bedeutet eine Erleichterung in diesem ohnehin anspruchsvollen Nebenstudiengang, die sich glücklicherweise trotzt vereinzeltem Widerstand aus den Reihen der Professoren durchsetzen lassen konnte. Ihr findet den Abdruck der kompletten Studienordnung für Teilgebiete des Rechts in diesem DEFO-INFO.


Die Zielvereinbarung

Ach ja, fast hätten wir es vergessen ... Es muß richtig heißen: Ach ja, das Dekanat hat vergessen, uns vor Abschluß der Zielvereinbarung mit dem Präsidium auch nur einen Satz über die Verhandlungen mitzuteilen. Vor einem Jahr gab es wenigstens noch eine Woche vor Abschluß Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Einreichen von Anregungen.

Um hier richtig verstanden zu werden: Wir haben nichts gegen Zielvereinbarungen, in denen sich der Fachbereich zum Erbringen zusätzlicher Leistungen gegen Gewährung eines finanziellen Bonus verpflichtet. Nur: Wenn sich der Fachbereich verpflichtet, dann verpflichtet er eben nicht nur die Professoren, sondern eben auch und nicht zuletzt die Studierenden. Wir möchten im Interesse des Fachbereichs mithelfen. Wenn aber die Professoren glauben, es gehe ohne uns, so irren sie! Wenn Ihr wissen wollt, zu was das Dekanat den Fachbereich (größtenteils ungefragt) verpflichtet hat, dann lest in der Rubrik "Aus dem Fachbereich" den Wortlaut der Zielvereinbarung. Wir wollen, daß Ihr Bescheid wißt!

Silke Heidemann und Lammert Wijma

(erschienen im DEFO-Info Nr. 45 vom SS 2002)



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