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Die wichtigsten Regelungen der neuen Studienordnung

Nachdem die Universitätsleitung dem ursprünglichen Entwurf der neuen Studienordnung von 1999 ihre Zustimmung verweigert hatte, hat der Fachbereichsrat im November 2000 nochmals Änderungen zur neuen Studienordnung beschlossen. Dabei war die wichtigste Neuerung die Einführung einer Hausarbeit in die Studieneinführungsphase. Wer in Zukunft sein Studium beginnt, muss neben den sieben Abschlussklausuren auch eine Hausarbeit - wahlweise in einem der drei Hauptfächer - während des Grundstudiums bestehen. Für diejenigen, die ihr Studium in den Semestern WS 1999/2000 bis Inkrafttreten der neuen Studienordnung begonnen haben, gelten Übergangsregeln. Sie sind von der Hausarbeit befreit. Glücklicherweise haben sich die Professoren am Fachbereich inzwischen auch darüber geeinigt, was "Inkrafttreten der neuen Studienordnung" bedeutet. Nämlich nicht der Beschluss, "wir machen das jetzt so", sondern der Moment, in dem die neue Studienordnung Rechtskraft erlangt. Letzter Stand des Verfahrens von März 2001: Die Studienordnung liegt der Senatsverwaltung zur befristeten Genehmigung mit einer Dauer von zwei Jahren vor.


Nebenfächler? Fast vergessen.

Fast vergessen worden, wären wie immer die Nebenfächler. Für sie sind die letzten Änderungen der neuen Studienordnung vom Fachbereichsrat analog mitbeschlossen worden. Aber auch nur fast. Die Hausarbeit im Grundstudium müssen sie nur anfertigen, wenn sie sich entscheiden, im Hauptstudium eines der drei Hauptrechtsgebiete zu wählen und an der Übung teilzunehmen. Wer sich im Hauptstudium für ein Wahlfach entscheidet, braucht die Hausarbeit im Grundstudium nicht anzufertigen. Ansonsten sind die Anforderungen für Nebenfächler gleichgeblieben: Zwei Abschlussklausuren je gewähltes Fach müssen bestanden werden.

Die wichtigsten Regelungen mit Kommentar gibt es hier als pdf-File.

(erschienen im DEFO-Info Nr. 43 vom SS 2001)



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