Erkenntnisinteresse - Informationsbedarf

Erkenntnisinteresse/ Informationsbedarf

  • Erkenntnisinteresse: Die geplante Untersuchung hat (zumindest bei deskriptiven Untersuchungen) zumeist die Aufgabe eine bestimmte Informationslücke zu schließen.
  • Informationsbedarf heißt: WAS muss ich wissen, um dem Untersuchungszweck gerecht zu werden?
  • Anders ausgedrückt: Um den Zweck der Untersuchung zu erfüllen, muss die Untersuchung welche Informationen bereit stellen? Welche Fragen also soll die Untersuchung beantworten?
  • Die Präzisierung des Rahmenthemas erfolgt anschließend und stellt so etwas wie eine aussagekräftige Überschrift dar. Diese steht – auch wenn sie erst Ergebnis der Überlegungen zu Zweck und Grund ist – ganz am Anfang.

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