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Die wichtigsten Daten zur Studienplanung
Da zurzeit alle Studiengänge auf das BA-/MA-System umgestellt werden, ist eine
Neueinschreibung in den Magisterstudiengang Semitistik nicht mehr möglich. Ein
BA- oder MA-Studiengang mit dem Schwerpunkt Semitistik besteht momentan noch
nicht. Interessenten an einem Studium an unserem Seminar empfehlen wir, mit
einem der
Studienberater Kontakt aufzunehmen.
Für Studierende, die bereits an einer anderen Universität Semitistik in einem
Magisterstudiengang studieren, ist ein Wechsel in unseren Magisterstudiengang
noch möglich.
Semitistik als 1. oder 2. Hauptfach (M1, M2)
Das Hauptfachstudium gliedert sich in ein je viersemestriges Grund- und Hauptstudium mit insgesamt mindestens 60 SWS.
Grundstudium | |
Pflichtveranstaltungen | |
Vorlesungen | 2 über 2 Semester |
Einführung in die semitischen Sprachen I und II | 2 über 2 Semester |
Hebräische Sprache und Literatur | 2 über 3 Semester |
Syrische Sprache und Literatur | 2 über 3 Semester |
Arabisch | 3 über 3 Semester |
Altäthiopische Sprache und Literatur |
2 über 3 Semester |
Wahlveranstaltungen | |
??? |
??? |
Summe | 30 |
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Hauptstudium | |
Vergleichende Grammatik der semitischen Sprachen | 2 über 2 Semester |
Amharisch | 2 über 4 Semester |
Semitische Epigraphik (die Inschriften werden im Original im Pergamon-Museum gelesen) | 2 |
Wahlveranstaltungen (z.B. Lektürekurs zu einer Sprache des Grundstudiums oder Neuaramäisch) | |
Sofern im Grundstudium nicht schon belegt: Syrisch, Arabisch, Altäthiopisch, Tigrinisch, Ugaritisch | |
Summe insgesamt | 60 |
Zum Abschluß des Grundstudiums sind die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Ferner sind vier benotete Leistungsnachweise aus dem Bereich der Pflichtveranstaltungen vorzulegen.
Zum Abschluß des Hauptstudiums sind mindestens vier benotete Leistungsnachweise, davon mindestens zwei aus Hauptseminaren, vozulegen. Hauptseminarscheine können nur in den als HS gekennzeichneten Veranstaltungen erworben werden.
Im Falle eines reduzierten Lehrangebotes im Grund- und Hauptstudium wird diesem Umstand bei der Meldung zur Zwischen- und Magisterprüfung Rechnung getragen.
Für Informationen zur Zwischen- und Magisterprüfung siehe Studienordnung der Semitistik bzw. Magisterprüfungsordnung (beides im Sekretariat erhältlich).
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