In der Begründung seiner Klage wirft der MDR der MABB vor, ihre Entscheidung genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies teilte MDR- Sprecher Stephan Link am 10. August dem epd mit. Kritisiert werde zum einen die Abwägungsentscheidung des Medienrates als solche, zum anderen die Tatsache, daß es keine Abgrenzung der beiden Programme voneinander geben solle. Der MDR hat einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gestellt, über den bis Redaktionsschluß nicht entschieden war.
Die Telekom nahm die übrigen Belegungsänderungen am 4. August erst nach Gesprächen mit den Beteiligten vor, nicht wie von der MABB beschlossen bereits am 1. August. Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) wird nun in den Sonderkanal 23 eingespeist, von dort wechselte Euronews auf den bisher von Arte allein genutzten Sonderkanal 4 und wird jetzt in der Zeit vor dem Arte- Programmbeginn um 17 Uhr ausgestrahlt. Viva hat den Sonderkanal 22 mit CNN (bisher Sonderkanal 12) getauscht. Der Sonderkanal 12, den Viva erhalten hat, liegt im Gegensatz zum Sonderkanal 22 nicht im Hyperband-Bereich, der nach Schätzungen nur von 200.000 bis 300.000 der 1,1 Millionen Berliner Kabelhaushalte empfangen werden kann.
Auch Arte hat gegen den teilweisen Frequenzentzug vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt und einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung der Klage gestellt, wie MABB-Sprecherin Susanne Grams dem epd mitteilte. über den Antrag ist bis Redaktionsschluß noch nicht entschieden worden. Die Telekom sah sich zunächst verpflichtet, den Vertrag mit Arte über eine 24- Stunden-Nutzung des Kanals zu erfüllen, stellte diese Bedenken jedoch später offenbar zurück. Nach Einschätzung des Medienrates erfüllt Arte mit den vor 17 Uhr gesendeten Programmschleifen nicht die gesetzlichen Vorgaben, durch die angesichts des Kapazitätsmangels eine Auswahlentscheidung gerechtfertigt werden könnte. Euronews hat nach MABB-Angaben bislang nicht gegen die Verbreitungseinschränkung geklagt. (mr)