(epd) Der SFB-Intendant Günther von Lojewski hat die Entscheidung des MABB-Medienrates kritisiert, dem kirchlichen Radio Paradiso eine Sendelizenz in Berlin zu erteilen (siehe weitere Meldung in dieser Ausgabe). Es werde "langfristig kaum ohne Einfluß auf die herausgehobene Stellung der Kirchen und ihrer Verkündigungsprogramme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleiben", wenn sich das neue Radio als Konkurrent wie andere Veranstalter erweise, so Lojewski vor dem SFB-Rundfunkrat am 17. September.
SFB-Hörfunkchef Jens Wendland wies vor dem Gremium darauf hin, daß der SFB mit der Frequenz die Empfangssituation für mehr als 50 Prozent der potentiellen SFB-4-Hörer habe verbessern wollen. Die von der MABB genannten Alternativen lehnte er ab. Wendland versicherte, die SFB-Kirchenredaktion werde in ihrer Arbeit "nicht nachlassen". Die Redaktion bestreitet Sendungen zu kirchlichen Themen im Rundfunk wie im SFB-Fernsehen B 1.
Zu reden sei jedoch über die Verkündigungsprogramme, da es keinen Sinn ergebe, "Doppelangebote auf einem Spartenmarkt" zu machen, erklärte der SFB-Hörfunkdirektor. Auch der CDU-Vertreter im Rundfunkrat Klaus Landowsky kritisierte die Entscheidung als "unverständlich". Es könne nicht Aufgabe der Kirchen sein, in diesen Bereich zu drängen, so Landowsky. Radio Paradiso will am 1. Dezember seinen Sendebetrieb aufnehmen.
Intendant Lojewski sieht keine Anzeichen, daß sich der Bund als Anteilseigner der Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH (ROC) zurückziehen wolle. Der Bund ist mit 40 Prozent an der ROC beteiligt, der SFB hält 5 Prozent. Weitere Anteile liegen beim Deutschlandradio und beim Land Berlin. Lojewski riet dem Gremium zum Abwarten. In Bonn seien derzeit "Verteilungskämpfe" im Gange, in deren Rahmen das Finanzministerium offenbar auch die Bundesbeteiligung an der ROC in Frage gestellt habe. Das zuständige Innenministerium habe jedoch bislang nicht signalisiert, die ROC-Beteiligung kündigen zu wollen, so Lojewski.
Die auf der Tagesordnung vorgesehene Feststellung des Jahresabschlusses 1995 mußte das Gremium wegen Beschlußunfähigkeit vertagen. (mr)
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