(epd) Das von seiten des Bundes geplante "Multimedia-Gesetz" soll den Grundsatz der "Zugangsfreiheit" zu neuen Informations- und Kommunikationsdiensten festschreiben. Neue und innovative Entwicklungen seien zu fördern und "nicht durch Reglementierung zu behindern", heißt es in einem Entwurf des Bundesforschungsministeriums mit dem Datum vom 20. Februar, der epd vorliegt (siehe Dokumentation in dieser Ausgabe). Ende April oder Anfang Mai will Rüttgers einer Auskunft seines Ministeriums zufolge erste "Eckpunkte" für das Gesetzesvorhaben vorstellen. Das vorliegende Papier überschneidet sich auf weiten Strecken mit den Ende März von den Ländern vorgelegten "Ersten Überlegungen" für einen "Staatsvertrag für Mediendienste", der den Btx-Staatsvertrag ablösen soll (Kifu 21/96).
Der Entwurf sieht vor, "grundlegende rechtliche Bedingungen" für Angebot und Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationsdienste festzulegen, darunter insbesondere den "Grundsatz des freien Zugangs für Anbieter und Nutzer". Strenge Zulassungsvorraussetzungen, wie im Rundfunkrecht vorgesehen, seien damit unvereinbar. Die Abgrenzung der neuen Informations- und Kommunikationsdienste zum Rundfunk sollten aus Sicht des Bundes im wesentlichen über das Kriterium des "individuellen, selbstbestimmten Zugriffs" des Nutzers auf beliebige Inhalte definiert werden, der unabhängig von Programmzeiten und -folgen geschehen könne. "Neue, vom Rundfunk unabhängige Begriffe" wie Angebote, Dienste, Vermittlungsdienste und Datenträger sollen durch das Gesetz "inhaltlich klar bestimmt" werden, heißt es in dem Papier, ohne daß Details dazu genannt wären.
"Aktuell regelungsbedürftig" seien Fragen der Verantwortlichkeit von Anbietern für von ihnen vermittelte Angebote, "insbesondere bei newsgroups und Diskussionsforen". Dieser Punkt gehört auch beim Länder-Entwurf zu den offenen Fragen. Daneben enthält das Papier Regelungsvorschläge für die Bereiche Datenschutz und Jugendschutz. Für letzteren seien Regelungen nötig, die einen "staatlichen Zugriff auch auf on-line Angebote wie Video- und Audio-on-demand, Text- und Datendienste sowie news-groups" erlauben, wenn auf diesem Wege jugendgefährdende und extremistische Inhalte verbreitet würden. Die Strafbewehrung solcher Angebote allein reiche nicht aus, es müßten "neue Wege" zur Sicherung des Jugendschutzes beschritten und ermöglicht werden. Vorgeschlagen werden zum Beispiel die Schaffung technischer Vorkehrungen, die Einführung einer Selbstkontrolle der Wirtschaft oder anderer Formen der Aufsicht. Darüber hinaus soll mit dem Gesetzesvorhaben eine Reihe von bestehenden Bundesgesetzen "deregulierend" geändert und ergänzt werden, unter anderem in den Bereichen Datensicherheit, Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Genauere Einzelheiten nennt das Entwurfspapier nicht. (mr)