(epd) Zwischen dem geplanten "Multimedia"-Gesetz des Bundes und dem Mediendienste-Staatsvertrag der Länder gibt es weiterhin Abgrenzungsprobleme. Das federführende Forschungsministerium (BMBF) vertritt den Standpunkt, daß die Unterscheidung zwischen Individual- und Massenkommunikation nicht mehr greife, während die Länder daran festhalten, die Kompetenzen nach diesem Muster zuzuordnen. Ein zweiter Referentenentwurf des Bundes soll nach Möglichkeit noch in diesem Monat vorgelegt werden, erfuhr epd am 15. Oktober aus dem BMBF.
Die Arbeitstagungen zwischen Bund und Ländern sind demnach inzwischen weitgehend abgeschlossen, die ungeklärten Fragen müssen nun wieder auf der politischen Ebene behandelt werden. Beide Seiten hielten jedoch, wie zu hören war, am politischen Willen zur Einigung fest. Der im Juni verabredete Grundsatz, nach dem die Länder für alle neuen Dienste zuständig seien, die sich an die Allgemeinheit wendeten, während der Bund für alle übrigen Dienste die Zuständigkeit haben soll (Kifu 52/96 und 57/96), gelte weiter.
Offenbar sind jedoch die Versuche gescheitert, diese Formel auf die beiden konkurrierenden Entwürfe anzuwenden. Im Sommer hatte es geheißen, die beiden Texte sollten soweit synchronisiert werden, daß sie zum Teil wortgleich übereinstimmen, um einheitliche Regelungen auch für die Bereiche zu erreichen, deren Kompetenzzuordnung strittig sei. (mr)
Kommerzielle Weiterverwertung ist untersagt. Falls Sie dennoch Interesse an kommerzieller Verwendung haben, wenden Sie sich bitte an:
Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik e. V. Redaktion Kirche und Rundfunk Postfach 50 05 50 60394 Frankfurt/Main Telefon: +49 69 5 80 98-141 Telefax: +49 69 5 80 98-261 email: 101350.3261@compuserve.com