Zweiter Abschnitt. Die Kosten in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgeldes oder über die Rüge |
§ 195 Gebührenfreiheit, Auslagen
§ 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
§ 197 Kostenpflicht des Verurteilten
§ 197a Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds oder über die Rüge
§ 198 Haftung der Rechtsanwaltskammer
§ 199 Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht
|