DEUTSCHE GESETZEBRAO
 4. Die Satzungsversammlung


§ 191a Einrichtung und Aufgabe
§ 191b Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung
§ 191c Einberufung und Stimmrecht
§ 191d Leitung der Versammlung, Beschlußfassung
§ 191e Prüfung von Beschlüssen der Satzungsversammlung durch die Aufsichtsbehörde