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Hirnschädigung durch HIV und Drogen


Das Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität hat von der Deutschen Forschungsgemeinschaft Drittmittel für eine Fortsetzung seiner Forschungen über die Zusammenhänge von intraven&o uml;sem Drogenmißbrauch und HIV-Infektionen des Nervensystems erhalten. Die Bewilligung von ca. 160.000 Mark sichert den Fortbestand des seit 1987 laufenden Projekts um weitere zwei Jahre. Professor Volkmar Schneider und seine Arbeitsgruppe vom Institut für Rechtsmedizin werden wie bislang bei den hirnpathologischen Untersuchungen von Professor Georg Gosztonyi vom Institut für Neuropathologie und bei den virologischen Studien von Professor Georg Pauli vom Nationalen AIDS-Zentrum und ihren jeweiligen Teams unterstützt.

Die ersten Untersuchungsergebnisse zeigen, daß langjähriger intravenöser Drogenmißbrauch das Marklager sowie die Stützzellen des Nervengewebes schädigen und zu einer Aktivierung der Makrophagen, das sind d ie Abräumzellen des Zentralnervensystems, führen kann. Eine HIV-Infektion des Zentralnervensystems schädigt das Marklager des Gehirns ebenfalls. Das bedeutet eine Verminderung der intellektuellen Leistung. Drogenabhängigkeit und HIV-Infektion des Gehirns stellen also durch die Beschädigung identischer Körperteile eine doppelte Belastung für den betroffenen Personenkreis dar. Zudem ist das ohnehin geschädigte Zentralnervensystem der Drogenabhängigen schon im Vorfeld anfälliger für eine HIV-Infektion.

Im derzeitigen Forschungsabschnitt geht es vor allem darum, das Ausmaß der HIV-Infektion im Zentralnervensystem zu präzisieren. Das HIV wird durch bestimmte Blutzellen, die Monozyten, und durch die sich aus diesen Zellen entwickelnden Abräumungszellen, die Makrophagen, ins Gehirn transportiert. Parallel untersucht der Neuropathologe Gosztonyi in einem anderen Forschungsprojekt, ob Opiate den Aktivierungsgrad der Makrophagen steigern und so den Transport des HIV ins Gehirn beschleunigen.

Rund 1500 Leichen, bei denen die Polizei eine unnatürliche Todesursache nicht ausschließen kann, werden jedes Jahr im Institut für Rechtsmedizin seziert. Letztes Jahr gab es in Berlin mit 108 Opfern vergleichsweise wenig Drogentote. Da die spezifischen Untersuchungen des Gehirns und des Zentralnervensystems aber nicht an lebendigen Patienten vorgenommen werden können, bestimmt diese Zahl das Tempo des Forschungsprojekts.

So sehr Professor Schneider und sein Team methodisch auf die unfreiwillige Unterstützung der AIDS- und Drogenopfer angewiesen sind, so sehr orientiert sich das Ziel der Forschung jedoch an den Lebenden. Die Mediziner suchen zum Beispiel nach dem frühstmöglichen Zeitpunkt zur Untersuchung und Erkennung von krankhaften Veränderungen im Gehirn, was wiederum die rechtsmedizinische Konsequenz einer möglichen Schuldausschließung mit sich bringen könnte. Die Erweiterung der bisherigen Ergebnisse wird die Entwicklung effizienter Präventions- und Behandlungsstrategien im Bereich von HIV und intravenösem Drogenmißbrauch unterstützen, zweifelsohne eine wichtige Herausforderung.

Monica Brandis


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