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Neue Lehrerprüfungsordnung in Kraft getreten

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Neue Lehrerprüfungsordnung in Kraft getreten


Seit dem 7. Januar 2000 gilt eine neue Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende. Sie beinhaltet einschneidende Veränderungen. Die vollständige Fassung wird in Kürze bei den Beauftrag-ten der Fachbereiche für das Lehramtsstudium und in der Pädagogischen Werkstatt erhältlich sein. Folgende Übergangsfristen sind zu beachten:

  • Bis zum 30. September 2000 muss sich zu einer Teilprüfung gemeldet haben, wer die Prüfung (wie bisher möglich) splitten will. Danach gibt es nur noch die Meldung zur Gesamtprüfung.
  • Bis zum 30. September 2001 muss sich gemeldet haben, wer nicht in Fachdidaktik geprüft werden will, sondern in Sozialwissenschaft. Danach wird die Prüfung in der Sozialwissenschaft ersetzt durch eine in Fachdidaktik – auch in der Prüfung für Studienräte.
  • Bis zum 30. September 2001 muss sich zur Prüfung melden, wer noch keinen Schein in "Integrationspädagogik” erworben hat. Danach ist dieser zusätzliche Schein Zulassungsvoraussetzung.
  • Bis zum 31. Dezember 2001 muss sich melden, wer nach dem alten Recht bereits einmal nicht bestanden hat. Danach kann eine nichtbestandene Prüfung nur noch einmal innerhalb von zwei Jahren wiederholt werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2001 muss sich zur zugehörigen Teilprüfung melden, wer bei Inkrafttreten der neuen Ordnung bereits die Hausarbeit geschrieben hat. Danach muss diese Meldung innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Hausarbeit erfolgen.
  • Bis spätestens 31. Dezember 2004 können Prüfungsverfahren, die beim Inkrafttreten der neuen Ordnung bereits laufen, nach dem altem Recht abgeschlossen werden.