Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Heinitz verstarb am
11. Mai 1998
In memoriam Ernst Heinitz
Am 11. Mai ist Universitäts-Professor Dr. Dr. h. c. Ernst Heinitz
im hohen Alter von 96 Jahren verstorben. Die Freie Universität hat
eine ihrer herausragenden Persönlichkeiten, einen großen Gelehrten
und engagierten akademischen Lehrer verloren.
Ernst Heinitz war von 1952 bis 1970 Ordinarius für Strafrecht,
Prozeßrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität, im zweiten
Hauptamt Richter am Kammergericht, zuletzt als Senatspräsident. Zweimal
(1952/53 und 1960/61) wurde er zum Dekan der juristischen Fakultät
gewählt. In den Jahren 1961-63 war er der Rektor der Freien Universität.
In dieser Funktion hat er am 26. Juni 1963 John F. Kennedy die Würde
eines Ehrenbürgers der Freien Universität verliehen.
Der Lebensweg von Ernst Heinitz ist durch die dunkelsten Jahre der
deutschen Geschichte geprägt. Heinitz hat in Berlin an der Friedrich-Wihelm-Universität
studiert, wurde 1926 in Hamburg promoviert, 1932 zum Vorsitzenden des Berliner
Arbeitsgerichts ernannt und 1933 durch das berüchtigte "Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Richteramt entfernt. Der
Jurist emigrierte nach Italien. Schon 1934 folgte die Promotion zum "Dottore
in Legge" an der Universität Florenz. Hier lernte er auch seine Frau
kennen, mit der er vor kurzem das seltene Ereignis der diamantenen Hochzeit
feiern konnte.
Als italienischer Staatsbürger kehrte Ernst Heinitz 1952 nach
Berlin zurück. Bei seiner Ernennung zum Rektor der FU schrieb der
"Tagesspiegel" 1961: "Professor Heinitz sieht die Dinge mehr von der Basis
aus: aus der Sicht der Studentenschaft. Als Vertrauensdozent der Studienstiftung
des deutschen Volkes, als Beauftragter der FU für das studentische
Gemeinschaftsleben und als Teilnehmer an der Berufsberatung für Abiturienten
hat er stets starken Kontakt mit den Lernenden gehabt." Dieser Kontakt
wurde nicht zuletzt bei vielen Einladungen im Hause Heinitz gepflegt und
gefestigt. Mit besonderem sozialen Engagement hat Professor Heinitz auch
als Strafverteidiger und in der Gefangenenfürsorge gewirkt.
Professor Heinitz wurden zahlreiche Ehrungen zuteil. 1965 wurde ihm
der Rang eines "Grande Ufficiale al merito della Republica Italiana" verliehen.
1970 wurde Heinitz mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Zum 70. Geburtstag brachten
ihm Kollegen und Freunde eine Festschrift dar. 1992 erhielt er für
seine Verdienste um Berlin und die Freie Universität die Ernst-Reuter-Plakette.
Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Tegel ernannten ihn zum "Ehrenredakteur"
der Gefangenenzeitschrift "Lichtblick" - eine Auszeichnung, die Heinitz
dem Vernehmen nach besonders hoch geschätzt hat.
Detlef Leenen, Dekan am FB Rechtswissenschaft