Die Studienplatzzahl wird pro Fach aus dem Lehrangebot des Wissenschaftlichen Personals (Stellenzahl multipliziert mit der jeweiligen Lehrverpflichtung in Semesterwochenstunden) durch Division durch den sog. Curricularnormwert und Multiplikation mit der jeweiligen Regelstudienzeit (8 - 12 Semester, zumeist 9 Semester) ermittelt. Der Curricularnormwert beschreibt die zugebilligte Betreuungsdichte im jeweiligen Fach. Er liegt unter den heute üblichen sog. Höchstlastbedingungen zwischen 1,7 für Rechtswissenschaft und 7,6 für Zahnmedizin. Die in den letzten Jahren nicht mehr verwendeten, weil unrealistisch gewordenen Normalwerte des Curricularnormwerts liegen um 25 Prozent höher. Die Studienplatzzahl ist also nicht von Räumen, Labor-/Bibliotheksausstattung oder sonstiger Sachmittelausstattung abhängig, sondern allein vom verfügbaren wissenschaftlichen Personal und einigen Normwerten. Die Zahl der verfügbaren Studienplätze wird zumindest in den Fächern mit hartem numerus clausus semesterweise sehr kritisch vom Verwaltungsgericht überprüft
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