"Nichts schließen, aber alles ruinieren?"

Studienplatzzahl im freien Fall


Ein konzeptionell eher mickriges Ergebnis präsentierte der Berliner "Sabbel-Senat" (BILD-Zeitung) im Anschluß an seine Etat-Klausur. Die längste Sitzung dieser Art erbrachte allerdings die bislang größte Zumutung für die Hochschulen. Dabei gehen die Kürzungen weit über die von Senatorin Fugmann verkündeten zusätzlichen 150 Millionen bis zum Jahr 2.000 hinaus, da sich der Senat weigert, die den übrigen Einrichtungen des Landes gewährte Ausfinanzierung der Stellenpläne nach den real entstehenden Personalkosten auch für die Hochschulen sicherzustellen.


Kann sich das Geld auch nicht aus den Rippen schneiden: Fugmann-Heesing

Das bedeutet, daß allein 1997 weitere 50 Millionen an Unterdeckung in den Hochschulbudgets zu verzeichnen sind, da die bei der Etatplanung eingesetzten durchschnittlichen Kosten für die einzelnen Stellen teilweise deutlich unter den tatsächlichen Kosten für die realen Stelleninhaber liegen.

Die Kürzungen des Hochschulbereichs summieren sich mittlerweile auf über eine Milliarde für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das ist mehr als der Gesamtetat einer großen Universität.

Insofern gilt, daß der Regierende Bürgermeister sich zwar rühmen kann, keine Einrichtung geschlossen zu haben, daß er sich aber vorhalten lassen muß, alle zu ruinieren.

Die Zahl der Studienplätze in Berlin, die vor kurzem noch bei 115.000 lag, wird schon bald unter die vom Senat erst vor wenigen Monaten selbst gesetzte Grenze von 85.000 fallen. Jetzt wird immer zweifelhafter, ob auch nur 60.000 Studienplätze zu halten sein werden. Dabei stellt sich der Abbau von Studienplätzen für Finanzpolitiker offenbar erheblich leichter dar, als er tatsächlich ist. Denn das Berliner Verfassungsgericht hat (siehe auch nebenstehenden Beitrag von Sybille Volkholz) die Rechtsauffassung der Berliner Universitäten bestätigt, daß die Aufhebung der Studiengänge Pharmazie an der HUB und Zahnmedizin an der FU verfassungswidrig und nichtig ist. Außerdem haben die Verfassungsjuristen mit Blick auf die im Haushaltsstrukturgesetz eingerichtete gemeinsame Finanzkommission der Berliner Universitäten auf die Risiken einer verfassungswidrigen Praxis hingewiesen. Anders als der Senat es sich offenbar gedacht hatte, wird die Kommission nämlich nicht in bestehende Studiengänge eingreifen dürfen.

Völlig im Nebel der Berliner Finanzpolitik bleibt, wie sich der vom Senat noch immer mit Vorrang verfolgte Ausbau von Kapazitäten im Bereich von Medizin (CharitŽ) und Naturwissenschaften (Adlershof) mit ihren besonders teuren Studienplätzen vertragen soll mit dem Willen zum Erhalt einer noch ansehnlichen Gesamtzahl von Studienplätzen .

Vor diesem Hintergrund warten die Universitäten gespannt auf den Vertragsentwurf des Senators, der für vier Jahre Planungssicherheit für die Universitäten bringen soll, aber nach Lage der Dinge nur Gewißheit über deren Rückentwicklung bringen kann.

-ther


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