Frauenförderung

Leistung zählt


Den Fachbereichen stehen 1996 noch knapp 147.000 DM für die Frauenförderung zur Verfügung. Die Vergabe der Mittel an die einzelnen Fachbereiche erfolgt gemäß den im Februar 1993 verabschiedeten Frauenförderrichtlinien lei stungsbezogen nach vier Kriterien: 1.der Zahl der Absolventinnen, 2. der Promotionen von Frauen, 3. der Habilitationen von Frauen, jeweils im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren, und 4. die Anzahl der Neubesetzung von Professuren mit Frauen während der vergangenen vier Jahre im Ve rhältnis zu den vorausgegangenen vier Jahren. Die Richtlinien sehen hierfür ein Prozent der Mittel für Lehre und Forschung vor.

Nachdem der Akademische Senat (AS) im Juni 1995 den Fachbereichen den Auftrag gegeben hatte, fachspezifische frauenfördernde Kriterien für die Mittelvergabe zu entwickeln, hat im Juni diesen Jahres eine Arbeitsgruppe des AS ihre Vorschläge zur Verfeinerung des Berechnungsverfahrens zur leistungsbezogenen Mittelverteilung vorgelegt. Der mittlerweile abgesegnete Entwurf sieht vor, daß aus den Zahlenwerten für die Kriterien 1-4 Teilfaktoren zur besseren Vergleichbarkeit gebildet werden und daß ; diese Teilfaktor en in unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtwertung eingehen. Die Absoventinnenzahlen (1) werden nur einfach in die Wertung eingehen, Promotionen (2) jedoch mit dem 1,3-fachen ihres Wertes in den Gesamtwert, Habilitationen (3) und Neubesetzungen (4) s o gar mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden. Die neue Gewichtung soll berücksichtigen, daß die Fachbereiche kurzfristig relativ wenig Einfluß auf die Zahl ihrer Studentinnen haben und der besonders schlechten Repräsentation von Fra uen unter den Habilitan dI nnen und ProfessorInnen entgegenwirken.

Spitzenreiter in der Frauenförderung ist der Fachbereich Neuere Fremdsprachliche Philologien, an dem im Jahresdurchschnitt drei Frauen promovieren. Vorn liegen weiterhin Biologie, Chemie und Pharmazie. Die Schlußlichter bilden die Fachbereiche Rechtswissen schaft, Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften I sowie Mathematik.

Darüberhinaus wurde die Einrichtung eines Bonussystems beschlossen, für das 2,5 Prozent des Lehr- und Forschungsetats zur Verfügung stehen. Es soll Leistungssteigerungen im Verhältnis zum jeweils vorangegangenen Jahr honorieren. Die vi er Fachbereiche mit d en höchsten Steigerungsraten sollen in absteigender Reihenfolge 40, 30, 20 und 10 Prozent der Bonussumme erhalten. Hiervon werden in diesem Jahr die Fachbereiche Erziehungswissenschaft, Psychologie und Sportwissenschaft, Neuere Fremdsprachliche Phil ologie n , Mathematik und Informatik sowie Rechtswissenschaft profitieren.

Katharina Dickhaus


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