Der Otto-Beisheim-Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten zum
Thema Wettbewerb und Unternehmensführung unter
wirtschaftswissenschaftlichen, juristischen, sozialpolitischen oder
soziologischen Gesichtspunkten wird im Oktober verliehen. Anlaß ist das
Zweite wissenschaftliche Kolloquium über Wettbewerb und
Unternehmensführung am 19.10.95 an der TU Dresden.
Bis zu 10.000 DM betragen die Preise, für die Bewerbungen bis zum 31.3.1995 eingereicht werden müssen bei: TU Dresden, Fakultät Wirtschaftswissenschaften, Professor Ulrich Blum, 01062 Dresden, Tel. (0351) 463-4044, Fax (0351) 463-7130.
Die beste Arbeit auf dem Gebiet der Multiplen Sklerose-Forschung
zeichnet die Langheinrich-Stiftung mit 15.000 DM aus. Der
Langheinrich-Preis 1995 fördert die Untersuchung der Ursachen und der
Formen dieser Krankheit sowie ihrer Behandlungsmöglichkeiten.
Informationen über die Bewerbung (letzter Abgabetermin: 31. Mai 1995) erteilt: Prof. Peter Marx, Leiter der Neurologischen Abteilung im Uniklinikum Benjamin Franklin der FU, Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin, (030) 798-2276.
Nicht verschwunden, sondern nur umgezogen ist das Institut für Geologie, Geophysik und Geoinformatik (WE 1) am Fachbereich Geowissenschaften der Freien Universität. Wer es sucht, muß künftig in der Malteser Straße 74-100, 12249 Berlin auftauchen.
Kaum hat der Berliner Senat die besten Berliner Promotionen,
Dissertationen oder Diplomarbeiten des Jahres 1993 prämiert, (FU:N
berichtete) läuft auch schon die Ausschreibung für den
Joachim-Tiburtius-Preis 1995. Bis zu 8.000 DM winken Verfassern
hervorragender wissenschaftlicher Arbeiten aus 1994.
Vorschlagsberechtigt sind Professoren Berliner Hochschulen.
Die Vorschläge nimmt bis 31.3.95 das Referat VI D 3 der FU, Kaiserswerther Straße 16-18, 14195 Berlin, Tel. (030) 838-73643, entgegen.
Tuberkulose, Krebs und AIDS sollen mit dem Biomed 2-Programm der
Europäischen Union erforscht werden. Der erste offizielle Aufruf für die
Einreichung von Vorschlägen ist für den 16. Januar 1995 vorgesehen, mit
einer Einreichungsfrist zum 31. März 1995 Es müssen mindestens zwei
unabhängige Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, bzw. aus
einem EU-Land und einem assoziierten Land zusammenarbeiten, in der Regel
werden es, gemessen am Vorläuferprogramm mehr sein, im Mittel 5 bis 8.
Die EU erstattet ausschließlich die durch die europäische Kooperation
entstehenden zusätzlichen Kosten.
Information: Nationale Kontaktstelle BIOMED, Südstr. 125, 53175 Bonn, Tel. (0228) 3821 - 216, Fax: (0228) 3821-257.
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