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[Mit Bildungskrediten aus der Klemme]


Am Anfang des Studiums scheint das Examen in weiter Ferne zu liegen. Doch ehe man sich versieht, sitzt man in der Klemme: Der BaföG-Anspruch ist nach Ablauf der knapp bemessenen Förderungshöchstdauer erschöpft, und Jobben und Examen bekommt man zeitlich nicht unter einen Hut. In dieser Situation befinden sich viele Studierende, die sich zwar liebend gern ins Examen stürzen würden, aber glauben, es sich mangels Alternativen zum Jobben nicht leisten zu können. Doch es gibt diese wundersamen Geldquellen, allerdings kennen und nutzen sie nur wenige: Studienabschlussförderungen in Form von zinsgünstigen Bildungskrediten werden von verschiedenen Einrichtungen vergeben.

Seit dem 1. April 2001 ist es amtlich: Die „Hilfe zum Studienabschluss“ des BAföG-Amtes kann bis zu vier Semester nach Überschreiten der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden. Das neue BAföG-Gesetz macht es möglich. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Studierende innerhalb dieser vier Semester zur Abschlussprüfung zugelassen werden und den Nachweis erbringen, dass er sein Studienziel binnen zwölf Monaten erreichen kann. Außerdem muss der Antragssteller BAföG-berechtigt sein. Die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet sich nach denselben Maßgaben wie für das reguläre BAföG. Henrik Braband, 26, frisch gebackener Diplom-Chemiker und ehemaliger Nutznießer des BAföG-Kredites zieht Resümee: „Ohne Finanzhilfe würde ich ganz sicher heute noch studieren.“ Und kritisch fügt er an: „Mein normales BAföG hätte bestimmt ausgereicht, wenn die Regelstudienzeit realistischer berechnet wäre.“ Der Kredit muss im Gegensatz zum regulären BAföG vollständig zurückgezahlt werden. Der Zinssatz liegt derzeit bei 5,75% und ist damit deutlich günstiger als ein herkömmlicher Bankkredit. Ein halbes Jahr nach der letzten Auszahlung beginnt die Rückzahlung in Raten von 105 Euro.

Im Rahmen des neuen BaföGs wurde vergangenes Jahr darüber hinaus der so genannte Bildungskredit ins Leben gerufen, der vom Bundesverwaltungsamt vergeben wird. Abgesehen davon, dass der Antragssteller sich im Hauptsstudium befinden muss, gibt es keine besonderen Anforderungen. Außerdem bemerkenswert: Der Kredit kann bis zu 24 Monate gewährt werden und ist nicht an die Regelstudienzeit gebunden. Es muss aber auch hier eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass der Studierende zur Prüfung zugelassen wurde und diese innerhalb der möglichen Förderdauer ablegen kann. Monatlich gibt es 300 Euro, die auch im Rahmen eines Auslandsstudiums oder Praktikums im In- oder Ausland in Anspruch genommen werden können.
Jutta Rogal, 25, seit Mai diplomierte Chemikerin, hat während ihres letzten Hochschuljahres den Bildungskredit in Anspruch genommen. Sie lobt insbesondere die „freundliche Verzinsung“ des Kredites und die unkomplizierte und rasche Bewilligung: „Ich war erstaunt, wie schnell die erste Rate kam.“ Allerdings gibt sie auch zu bedenken, dass man damit nicht den Lebensunterhalt bestreiten kann: „Ohne meine Tutorstelle an der FU, wäre ich nicht ausgekommen.“ Wenn jedoch „Not am Mann“ ist, können bis zu sechs Raten als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Außerdem kann der Bildungskredit auch in Anspruch genommen werden, wenn man auch BAföG bezieht. Der Zinssatz entspricht dabei dem der „Hilfe zum Studienabschluss“. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 Euro.


Henrik Braband


Jutta Rogal


Norman Dose


Jens Hübner


Bis zu 670 Euro von der Darlehnskasse

Die Studentische Darlehnskasse e.V. bietet den Studierenden im Gegensatz dazu für maximal ein Jahr eine monatliche Unterstützung von immerhin bis zu 670 Euro an. Der Zinssatz beträgt vier Prozent für die ersten vier Jahre mit Beginn der ersten Auszahlung und ist somit das günstigste von allen Angeboten. Als gemeinnützige Einrichtung ist die Darlehnskasse darauf ausgerichtet, keine Gewinne zu erzielen. Die eingenommenen Zinsen dienen daher der Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes. Außerdem finanziert sich die Kasse aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Zu diesen gehören neben einigen Unternehmen, die Berliner Universitäten, die Alice-Salomon-Schule, die Technische Fachhochschule und die Evangelische Fachhochschule. Die Hochschulen tragen für jeden ihrer Studierenden mit 50 Cent zu dem Kapitalstock der Darlehnskasse bei. Gefördert werden daher nur Studierende der Mitgliedshochschulen. In diesem Jahr kann eine Kreditsumme von circa 1,3 Millionen Euro vergeben werden. Im Durchschnitt werden jährlich etwa 200 Anträge bewilligt. Das Darlehen ist zwar eltern- und BAföG-unabhängig, erfordert jedoch zwei Bürgen und eine Bescheinigung eines Hochschullehrers, in der bestätigt wird, dass der/die Antragssteller/in die formalen Voraussetzungen erfüllt, um den Abschluss in 12 Monaten machen zu können. Medizinstudierende erhalten auch schon für das Praktische Jahr ein Darlehen, ebenso wie Studierende, die in den letzten 24 Monaten ihres Studiums ein unbezahltes Pflichtpraktikum machen müssen. Dabei unterstützt die Darlehnskasse auch Studierende über die Regelstudienzeit hinaus. Die Tilgung des Kredits beginnt sechs Monate nach der letzten Auszahlung. Die Rückzahlungsraten betragen je nach entliehener Summe zwischen 75 und 100 Euro. Norman Dose, studentisches Vorstandsmitglied und Jens Hübner, studentischer Mitarbeiter der Darlehnskasse, betonen gleichermaßen die unbürokratische und schnelle Abwicklung der Kreditanträge. Dose versichert zudem: „Wir sind flexibel und gehen auf die Studenten zu, wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt.“

Nicolas Nachtigall-Marten

Illustration: Caroline Nachtigall-Marten


„Hilfe zum Studienabschluss“
BaföG-Amt, Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin
Tel.: 030/20245-0
Sprechstunden: Di, 10 bis 13 Uhr u. Do, 13 bis 16 Uhr

Bildungskredit
Anträge auf einen Bildungskredit können online ausgefüllt und versandt werden:
www.bundesverwaltungsamt.de
Weitere Infos unter Tel.: 0188/ 8358-4492
www.das-neue-bafoeg.de/bafoeg_default.htm

Kredite zum Studienabschluss
Darlehnskasse, Hardenbergstraße 35, 10623 Berlin
Tel.: 030/319001-0
www.dakaberlin.de
Sprechstunden: Mo, u. Di, Do, u. Fr, 10-12 Uhr, Mi, 14 bis 16 Uhr, in der vorlesungsfreien Zeit: Di, u. Do, 10 bis 12 Uhr


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