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Am 15. September 1933 verboten!

Da der Einspruch der Gemeinden gegen das Verbot keine aufschiebende Wirkung hatte, mußte am 15. September 1933 das Verbot durchgeführt werden. Die weiteren Verhandlungen sind politisch und wissenschaftlich wertlos. Anführen wollen wir bloß noch, was der unabhängige Schweizer Redaktor J. B. Rusch in seinen «Republikanischen Blättern» schrieb, als Österreich dem Nationalsozialismus zum Opfer fiel: «Hätte man seinerzeit das Experiment in Wörgl nicht verboten, sondern es nach und nach für das ganze Land eingeführt, so wäre Österreich heute noch unabhängig und frei!» Rusch ist nicht etwa Freiwirtschafter.

Daß eine allgemeine Einführung von oben her sehr wohl möglich gewesen wäre, liegt auf der Hand, hätte man doch nur das Gesetz so ändern müssen, daß es solche Versuche gestattet hätte. Aber man wehrte sich dagegen, daß man überhaupt Versuche machte, nicht nur in Österreich, sondern auch in der Schweiz. Hier hat das Eidg. Finanzdepartement in unbestimmter Art und Weise solche Versuche gestatten wollen; aber die Nationalbank wollte das nicht zugeben. Der Briefwechsel darüber findet sich in der Schrift «Vorwärts zur festen Kaufkraft des Geldes» abgedruckt. Auch hiezu äußerte sich J. B. Rusch, indem er meinte, gerade diese Weigerung der Nationalbank zeige, daß sich das Freigeld neben den Nationalbanknoten behaupten würde, denn etwas anderes als dieses lasse sich doch aus der Weigerung der Nationalbank nicht heraus lesen. Sie fürchtet, im freien Wettbewerb mit dem Freigeld zu unterliegen. Das wäre tatsächlich der Fall: das hamsterfähige Geld verschwindet aus dem Verkehr, das nicht hamsterfähige läuft um! Das wußte schon Gresham, der Gründer der Londoner Börse, der als erster diese Tatsache und deren Auswirkungen in der Wirtschaft feststellte: Gerne weitergegebenes Geld zirkuliert rascher als das Geld, das man gerne in der Tasche behält. Schwarze, alte Münzen und verschrumpelte Banknoten setzen viel mehr Waren um als neue, glänzende Münzen und schöne, neue Noten. Wenn Noten mit der Abstempelung bedroht werden, oder wenn der Inhaber eine "Notabgabe" entrichten muß, dann wird diese Note so rasch wie immer nur möglich weiter gegeben - und die Nationalbanknote bleibt im Kasten liegen und wird im Verkehr weniger gebraucht.

Daher würde die Banknote der Nationalbank gegenüber dem Geld, das irgendwie mit einer Hamstersteuer belastet ist, immer unterliegen müssen.


Auszug aus: Fritz Schwarz: Das Experiment von Wörgl; 1951
Dieser Text wurde ins Netz gebracht von: W. Roehrig. Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht.
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