-Interessengemeinschaft behinderter Studierender an der Freien Universität Berlin


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Finanzierung eines Studiums im Ausland

 

 

 

Einsteigen

Wenn Du an der FU Berlin immatrikuliert bist und im Ausland studieren möchtest, kannst Du verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Allgemeine Infos erhälst Du von studentischen Initiativen an Deinem Fachbereich beziehungsweise Institut. Auch Deine Dozenten können Dir hierzu Tipps und Hinweise geben. Informiere Dich so früh wie möglich über ein Auslandsstudium und beachte die Aushänge am Fachbereich. Die Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Freien Universität Berlin bietet zum Bereich Studium im Ausland ausführliche Beratungsgespräche an.

Einen guten ersten Überblick bietet das 10. Kapitel Auslandsstudium (PDF-Datei) im Handbuch "Studieren mit Behinderung" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks. Ein wichtiger Aspekt für behinderte und chronisch kranke Studierende beim Auslandsaufenthalt ist die Krankenversicherung.

 

 

Auslands-BAföG

Auch wenn Du kein BAföG erhälst - weil das Einkommen Deiner Eltern zu hoch ist - kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Auslands-BAföG bekommen! Ein Antrag lohnt sich immer. Welches BAföG-Amt für Dein gewähltes Zielland zuständig ist, erfährst Du im:

 

BAföG-Amt im Studentenwerk Berlin
Behrenstraße 40 / 41
10117 Berlin (Mitte)

Telefon: 030 / 939 39 - 70
Telefax: 030 / 939 39 - 60 02

E-Mail: info@studentenwerk-berlin.de

Liste der Sachbearbeiter/innen im BAföG-Amt mit Telefondurchwahl und E-Mail

BAföG-Amt im Studentenwerk Berlin

 

 

Austauschprogramme der Europäischen Union

Interessierst Du Dich für ein Stipendium einer Stiftung? Dann solltest Du den behinderungsbedingten Mehrbedarf (PDF-Datei) z. B. Haushaltshilfe, Pflege, persönliche Assistenz, Mobilitätshilfe immer mit beantragen. Im SOKRATES-/ERASMUS-Programm werden die behinderungsbedingten Mehrkosten mitberücksichtigt. Die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) werden für Studierende der FU von den Fachberater_innen des "Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services" betreut.

Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services

Auslandsstudium, DAAD, Beratung und Betreuung.

Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services der FU Berlin
im Studierenden-Service-Center (SSC)
Iltisstraße 4
14195 Berlin-Dahlem

Telefon: 030 / 838 - 70 000
Telefax: 030 / 838 - 73 420

E-Mail: info-service@fu-berlin.de

Infos und Beratung zu Auslandspraktika beim Career Service der FU Berlin

 

 

Weltweit / Direktaustausch und andere Programme der FU Berlin

Studierende der FU können im Rahmen der Direktaustauschprogramme der Freien Universität, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, einen sechs- bis neunmonatigen Studienaufenthalt in verschiedenen Ländern erhalten: USA, Kanada, Australien, Israel, Peru usw.. Ansprechpartner hierfür sind ebenfalls die Mitarbeiter_innen des Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services der FU.

Direktaustausch der Freien Universität; mit Länderliste

 

 

Kindergeld im Ausland

Kindergeld wird nach Auskunft der Kindergeldkasse (der Arbeitsagentur Berlin) bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt im Ausland weiter gezahlt. Eine Bescheinigung der Hochschule ist als Nachweis erforderlich. Auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres können behinderte Studierende einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen.

 

 

Pflegeleistungen im Ausland

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) werden bis zu sechs Wochen bei einem Aufenthalt im Ausland weiter gewährt. Im europäischen Ausland müssen die Kassen Pflegegeld auch über diesen Zeitraum hinaus zahlen (siehe das Urteil EuGH C-160/96 vom 05.03.1998 (Molenaar). Pflegesachleistungen übernimmt der örtliche Pflegedienst, soweit eine nationale Vereinbarung geregelt ist.

Das Berliner Landespflegegeld für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose kann ebenfalls bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland weiter bezogen werden. Rechtliche Grundlage ist das Berliner Landespflegegeldgesetz. Voraussetzung ist, dass sich Dein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt hier in Berlin befindet.

Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er seine Wohnung innehat, sie beibehalten und benutzen wird. Dies ist nach objektiven Kriterien, insbesondere der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen. Der Schwerpunkt der persönlichen Existenz muss danach in Berlin liegen, eine polizeiliche Meldung allein ist nicht ausschlaggebend. Jemand hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er nicht nur vorübergehend verweilt. (vgl. die Ausführungsvorschriften, vom 06.09.2004, zum Landespflegegeldgesetz).

Eine zeitliche Grenze für die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts haben die Gerichte noch nicht festgelegt. Jedoch sind an den Schwerpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Existenz besonders strenge Maßstäbe anzulegen, je länger die Abwesenheit andauert.

Sofern Du in Berlin eine Wohnung hast, die Du jederzeit benutzen kannst, und Dich in gewissen Abständen darin aufhälst (zum Beispiel während der Semesterferien), dann sind die genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe dazu auch die Urteile des Bundessozialgerichts Az. 8/5a RKn 11/87; in BSGE 63, 93-99 und Az. 14/10 RKg 14/94; in SozR 3-5870 § 2 Nr. 36). Nur eine "Scheinadresse" oder bloße "soziale Beziehung" (zu den Eltern, zum Freund usw.) in Berlin genügt nicht.

 

 

Literaturtipps und Links

"Ins Ausland und zurück" (PDF-Datei)
Broschüre des ERASMUS-Teams und Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services der FU Berlin (kostenlos, wird regelmäßig aktualisiert). Komprimierte Infos über ERASMUS, Direktaustausch und andere Programme.

Die Broschüre ist erhältlich im Studierenden-Service-Center (SSC) der FU Berlin, Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services, Iltisstraße 4, in 14195 Berlin-Dahlem, direkt am U-Bahnhof Dahlem-Dorf

"Studium, Forschung, Lehre im Ausland"
Broschüre des DAAD (kostenlos, erscheint jährlich neu). Viele Infos und Tipps zur Finanzierung eines Studiums im Ausland. Einen Überblick geben die ersten Seiten (PDF-Datei), mit allgemeinen Hinweisen, dem Vorwort und Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2015 - 2016. Der Inhalt der Broschüre ist identisch mit der Stipendiendatenbank des DAAD.

Die MitarbeiterInnen des Büros für Internationale Studierendenmobilität der FU Berlin veröffentlichten die Häufig gestellten Fragen (PDF-Datei) für die Bewerbung beim DAAD

Studierende der FU können die Broschüre des DAAD im Internationale Studierendenmobilität -Welcome Services der FU anfordern:

E-Mail info-service@fu-berlin.de

Praktika im Ausland - Career Service der FU Berlin

Studieren im Ausland - Linksammlung der Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der FU Berlin

Auslandsförderung - Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mobilität mit Behinderung - Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

 

 

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