DEUTSCHE GESETZEGEMVERFG |  § 1
 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

[ > § 2 ]

§ 1 Finanzhilfen des Bundes

Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.