DEUTSCHE GESETZEEHEG
 Vierter Abschnitt. Zusätzliche Bestimmungen


§ 77a Gebühr für die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses
§ 78 Aufgehobene Bestimmungen
§ 79 Aufhebung des Ehegesetzes von 1938
§ 80 Inkrafttreten