DEUTSCHE GESETZEEHEG
 II. Aufhebungsgründe


§ 30 Mangel der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
§ 31 Irrtum über die Eheschließung oder über die Person des anderen Ehegatten.
§ 32 Irrtum über die persönlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten.
§ 33 Arglistische Täuschung.
§ 34 Drohung.