DEUTSCHE GESETZEDBBG
 Achter Abschnitt Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld


§ 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebenen Geldzeichen und Schuldverschreibungen
§ 37 Einziehung