DEUTSCHE GESETZEBTMG
 Siebenter Abschnitt. Betäubungsmittelabhängige Straftäter


§ 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung.
§ 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung.
§ 37 Absehen von der Verfolgung.
§ 38 Jugendliche und Heranwachsende.