DEUTSCHE GESETZEBTMG
 Dritter Abschnitt. Pflichten im Betäubungsmittelverkehr


§ 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.
§ 12 Abgabe und Erwerb.
§ 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung.
§ 14 Kennzeichnung und Werbung.
§ 15 Sicherungsmaßnahmen.
§ 16 Vernichtung.
§ 17 Aufzeichnungen.
§ 18 Meldungen.
§ 18a