DEUTSCHE GESETZEBRAO
 Zweiter Abschnitt. Schlußvorschriften


§ 223 Ergänzende Vorschriften über den Rechtsschutz
§ 224 Übertragung von Befugnissen auf nachgeordnete Behörden
§ 225 Auftreten der Rechtsanwälte vor Gerichten und Behörden der Länder
§ 226 Gleichzeitige Zulassung bei dem Land- und Oberlandesgericht
§ 227 Gleichzeitige Zulassung bei dem obersten Landesgericht
§ 227a Übergangsvorschriften für Rechtsanwälte an den Amtsgerichten bei Änderung des Gerichtsbezirks
§ 227b Übergangsvorschriften für Rechtsanwälte an den Landgerichten bei Änderungen des Gerichtsbezirks
§ 228 Bestimmung des zuständigen Anwaltsgerichts oder des zuständigen Anwaltsgerichtshofes durch das oberste Landesgericht
§ 229 Verfahren bei Zustellungen
§ 230 bis 232
§ 233 Rechtsnachfolge der ehemaligen Reichs-Rechtsanwaltskammer
§ 234 Besondere landesrechtliche Beschränkungen für den Zugang zur Rechtsanwaltschaft
§ 235 Verweisungen in anderen Vorschriften
§ 236 Geltung in Berlin
§ 237 Inkrafttreten