DEUTSCHE GESETZEBRAO
 Dritter Abschnitt. Die Kosten des Verfahrens bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung in Zulassungssachen und über Wahlen und Beschlüsse


§ 200 Anwendung der Kostenordnung
§ 201 Kostenpflicht des Antragstellers und der Rechtsanwaltskammer
§ 202 Gebühr für das Verfahren
§ 203 Entscheidung über Erinnerungen