DEUTSCHE GESETZEBRAO
 Zweiter Abschnitt. Die Kosten in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgeldes oder über die Rüge


§ 195 Gebührenfreiheit, Auslagen
§ 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
§ 197 Kostenpflicht des Verurteilten
§ 197a Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds oder über die Rüge
§ 198 Haftung der Rechtsanwaltskammer
§ 199 Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht