DEUTSCHE GESETZEBRAO
 Fünfter Abschnitt. Das Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme


§ 150 Voraussetzung des Verbotes
§ 150a Verfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft
§ 151 Mündliche Verhandlung
§ 152 Abstimmung über das Verbot
§ 153 Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung
§ 154 Zustellung des Beschlusses
§ 155 Wirkungen des Verbotes
§ 156 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 157 Beschwerde
§ 158 Außerkrafttreten des Verbotes
§ 159 Aufhebung des Verbotes
§ 159a Dreimonatsfrist
§ 159b Prüfung der Fortdauer des Verbotes
§ 160 Mitteilung des Verbotes
§ 161 Bestellung eines Vertreters
§ 161a Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot