DEUTSCHE GESETZEBIMSCHG |  § 74
 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

[ § 73 < ]

§ 74

§ 10a tritt am 30. Juni 1994 außer Kraft.