DEUTSCHE GESETZEBDSG
 Dritter Unterabschnitt. Beauftragter für den Datenschutz, Aufsichtsbehörde


§ 36 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz
§ 37 Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 38 Aufsichtsbehörde